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Tharandter droht mit Klage beim alliierten Militärgericht

Anstatt Steuern zu zahlen, schreibt der Mann einen Brief im Reichsbürger-Jargon. Das macht den Staatsanwalt hellhörig.

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© dpa

Von Stephan Klingbeil

Tharandt. Dieses Schreiben hatte es in sich. Ein 50-Jähriger aus Tharandt war im vergangenen Jahr von der Stadtverwaltung zunächst aufgefordert worden, seine Grundsteuer zu zahlen. Es ging um 189,16 Euro. Doch der Mann wehrte sich dagegen – offenbar unverhältnismäßig. Für seine Reaktion musste er sich nun am Amtsgericht Dippoldiswalde verantworten. Vorwurf: Nötigung. Denn statt seiner Pflicht nachzukommen und den Betrag zu zahlen, ließ er seinem Ärger mit einem skurrilen Brief an eine Sachbearbeiterin im Tharandter Rathaus freien Lauf. Die hätte sich „durch diese Drohung“ genötigt gefühlt, zu handeln – was sie aber nicht tat. Stattdessen bekam der Tharandter bald Post vom Staatsanwalt.

In dem monierten Schreiben drohte der 50-jährige Deutsche der Sachbearbeiterin mit einer Klage – jedoch nicht vor einem ordentlichen Gericht. „Sollten sie ohne jeglichen Rechtsanspruch Ihr erpresserisches Verhalten nicht einstellen, dann reiche ich Klage ein beim Internationalen Gerichtshof und beim alliierten Militärgericht“, habe so in etwa in dem Brief an die Stadt gestanden. Solch einen Jargon gebe es häufiger bei Reichsbürgern, weshalb die Staatsanwaltschaft besonders hellhörig wurde. Die sogenannten Reichsbürger erkennen weder die Existenz der Bundesrepublik, der Gesetze noch Polizei, Gerichtsvollzieher oder Strafzettel an. Es gab bereits tödliche Zwischenfälle, in denen Anhänger dieser Szene mit Waffen auf Polizisten geschossen haben.

„Ich bin kein Reichsbürger“, beteuerte der Angeklagte aus Tharandt nun vor Gericht. Er entschuldigte sich auch direkt bei der Sachbearbeiterin. „Ich habe nichts persönlich gegen Sie, es auch war nie meine Absicht, Sie zu diskriminieren oder zu irgendeiner Handlung zu nötigen“, sagte er. Vielmehr hätte er auf der Baustelle von Kollegen von dieser Möglichkeit gehört, gegen Behördenforderungen vorzugehen. Er sehe ein, dass das falsch war. Staatsanwalt und Gericht glauben seinen Angaben. Der Angeklagte sei „ganz offensichtlich kein Gesinnungstäter“. Das Verfahren wird nun vorläufig eingestellt, sobald der Angeklagte 500 Euro an die Staatskasse gezahlt hat.

Ähnlich könnte auch ein weiteres, noch offenes Verfahren enden. Denn der Tharandter hatte noch einen weiteren Protestbrief verfasst, in dem er sich auf ähnliche Weise gegen die Zahlung der Rundfunkgebühr GEZ gewehrt habe. Der 50-Jährige stimmte vor Gericht bereits dem Vorschlag zu, weitere 500 Euro für eine vorläufige Einstellung zu zahlen. Nun muss aber noch die Staatsanwaltschaft ihr Okay geben.