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Teure Tattoos

Ein strammer Rechtsradikaler wurde wegen seiner in die Haut gestochenen Nazi-Symbole zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

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© Fabian Schröder

Von Alexander Schneider

Wo Oliver S. ist, ist immer etwas los. Der 28-jährige, derzeit arbeitslose Bauhelfer ist oft bei NPD-Demos anzutreffen, wie etwa im Juli 2015 vor der eiligst errichteten Zeltstadt in der Bremer Straße. Damals hatte er sich mit dem früheren NPD-Landtagsabgeordneten René Despang und anderen Rechtsradikalen durch eine Gegendemo auf der anderen Straßenseite gedrängelt und so eine erste Eskalation provoziert. Wenig später war es der Polizei möglich, über S. auch eine Verdächtige zu ermitteln, die an jener Demo ein ZDF-Team angegriffen hatte. Die 23-Jährige wurde dafür und als Unterstützerin des Molotow-Cocktail-Anschlags auf eine als Flüchtlingsunterkunft vorgesehene Schule in der Boxberger Straße erst im Januar zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Weg zu Aniko A. führte die Polizei über die auffälligen Tätowierungen von Oliver S.

Seit Juli 2016 hat S. wieder Ärger wegen seines „Körperschmucks“. Unter anderem zieren seinen linken Oberarm zwei Hakenkreuze – ein kleineres außen, ein größeres innen. An jenem Sonntagnachmittag wurden drei Asylbewerber aus Eritrea an der Kiesgrube Leuben von offensichtlich rassistischen Schlägern verletzt. Bei Zeugenvernehmungen berichteten Zeugen auch von einem jungen Mann mit auffälligen Nazi-Tatoos – Oliver S. Daher musste er sich nun vor dem Amtsgericht Dresden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.

18 Vorstrafen queer Beet

Der Angeklagte sagte sofort und ohne Umschweife, er verstehe, dass er angeklagt wurde. Er habe das größere Hakenkreuz abgeklebt gehabt. „Ich habe nicht damit gerechnet, dass etwas passiert“, sagte er. Darauf entgegnete der Richter. „Wenn Sie das in der Öffentlichkeit zeigen, dann sind Sie fällig. So etwas wird nicht gerne gesehen.“

Interessant war in diesem Prozess also nicht die Beweisaufnahme, sondern das Urteil. S. ist bereits 18-mal vorbestraft. Hauptsächlich wegen Diebstahls, Schwarzfahrens und Sachbeschädigungen, mehrfach jedoch auch wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und, wie im aktuellen Fall, wegen Verstoß gegen Paragraf 86 a.

Staatsanwalt Steve Schulze-Reinhold plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Eine nochmalige Geldstrafe für die gestochenen Verherrlichungen des Nationalsozialismus verbiete sich, weil frühere Verurteilungen dieser Art nicht gefruchtet hätten. Allerdings rechnete der Staatsanwalt dem Angeklagten an, dass er den Vorwurf sofort eingeräumt habe.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr und einer Geldauflage. S. muss nun 500 Euro an die Aktion Zivilcourage zahlen, „einen Verein, der sich bemüht, rechtsradikalen Auswüchsen entgegenzuwirken“, sagte der Richter.