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Teure Schläge ins Gesicht

Ein 22-jähriger Libanese aus Döbeln soll in einer Disco handgreiflich geworden sein. Der Anlass war eine Lappalie.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung hat sich ein 22-jähriger Libanese vor dem Amtsgericht Döbeln verantworten müssen. Am 28. Februar soll er gegen 3.35 Uhr in der Diskothek Halli Galli in Kleinpelsen einen 25-jährigen Mann aus Bad Lausick ins Gesicht geschlagen haben. Das war laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Chemnitz passiert: Der Geschädigte wollte mit zwei gefüllten Gläsern an ihm vorbeigehen. Er wurde angerempelt und schüttete etwas von der Flüssigkeit auf den Angeklagten. Der schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Danach brachten die Sicherheitsleute den Schläger nach draußen. Doch der soll zurückgekehrt sein und den Geschädigten noch auf die Zähne geschlagen haben. Das Opfer verlor nicht nur den rechten oberen Schneidezahn, sondern er bekam auch noch ein Monokelhämatom, sprich ein blaues Auge, und war krankgeschrieben.

Der Beschuldigte hat die Taten in der Verhandlung zum Teil gestanden. Allerdings soll der Geschädigte ihm ein Getränk übers Hemd gekippt und zuerst zugeschlagen haben. „Ich schlug zurück“, sagt er. Auch sollen das Opfer und dessen Freunde den Angeklagten angepöbelt und über ihn gelacht haben. Nach den ersten Schlägen lief der Angeklagte eine Runde um die Tanzfläche. Dann schlug er das Opfer noch einmal.

Doch von Pöbeleien und davon, dass das Opfer zuerst zugeschlagen hat, sagt keiner der Zeugen etwas in der Verhandlung. Alle erklären, dass der Geschädigte Getränke geholt hat. Der Angeklagte stand zur Tatzeit auf der Treppe, die von der oberen Bar in den Saal führt. Weil die Diskothek sehr voll war, hätte der Geschädigte den Angeklagten gefragt, ob er Platz machen könnte. Da wäre der erste Schlag gekommen. Danach wären weitere Schläge blitzschnell erfolgt. Der Angeklagte war früher Boxer und weiß, wie man zuschlägt.

3 000 Euro Schmerzensgeld gefordert

Wegen der Verletzungen fordert die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Martina Huhn aus Bad Lausick, vom Angeklagten ein Schmerzensgeld in Höhe von 3 000 Euro für ihren Mandanten. Außerdem soll er die bisher erfolgten und noch ausstehenden Behandlungskosten zahlen.

Das Gericht sieht die Tat als erwiesen an. Dass das Opfer zuerst zugeschlagen hat, halten Richterin Magdalena Richter und die Staatsanwaltschaft für eine Schutzbehauptung des Beschuldigten. Dadurch, dass er schon zweimal wegen Körperverletzung vor Gericht stand, wisse er, dass der, der zuerst zuschlägt, schuldig ist.

Die Richterin verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Für ein Jahr wird er der Aufsicht und Führung eines Bewährungshelfers unterstellt. Außerdem muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und jeden Wohnungswechsel dem Gericht mitteilen. Des Weiteren muss er dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 1 000 Euro zahlen. Weil die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist und die Kosten nicht feststehen, werden die Behandlungskosten später in einem zivilgerichtlichen Verfahren eingefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.