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Temposchilder verwirren Kraftfahrer

Die Tafeln an der Waldschlößchenbrücke in Dresden zeigen verschiedene Begrenzungen. Doch die Stadt will jetzt reagieren.

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© SZ/Anja Sohrmann

Von Peter Hilbert

Nicht schlecht staunten Kraftfahrer in den vergangenen Tagen, als sie aus dem Tunnel über die Waldschlößchenbrücke fahren wollten. Dort hatten sie die Qual der Wahl. Während ein Verkehrszeichen das Tempo auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkte, ließen die beiden benachbarten 50 zu. „Was gilt nun?“, fragten sich viele. Zumal Tempoverstöße auf der Brücke strikt geahndet werden. Hightechblitzer der neuesten Generation wachen darüber, ob jemand zu schnell auf der neuen Elbquerung fährt.

„Es hat einen technischen Schaden an der Mechanik des Wechselverkehrszeichens gegeben“, erklärt Straßenbauamtschef Reinhard Koettnitz auf SZ-Anfrage. In den vergangenen Tagen ist das umklappbare Schild, das nachts das niedrigere Tempolimit anzeigt und tagsüber auf die 50 dreht, auf der 30 hängengeblieben. „Das Schild ist jetzt abgedeckt“, so Koettnitz. Ein Schaden sei jedoch keinem Kraftfahrer entstanden, nennt er das Fazit. „Denn wer nur 30 fährt, wird auf jeden Fall nicht geblitzt.“

Eine Idee der Stadt Dresden war das nächtliche Tempolimit nicht, das von Blitzern überwacht werden muss. Die Stadt hatte sich den Zwängen gefügt, die ihr das Oberverwaltungsgericht Bautzen auferlegte. Zwar hob es mit dem Urteil vom 14. November 2007 den Baustopp auf und machte somit den Weg für den Brückenbau frei, der fünf Tage später begann. In der Waldschlößchenbrücke sahen die Richter auch keine Gefahr für die Kleine Hufeisennase. Doch um die seltene Fledermausart zu schützen, verpflichtete das Gericht die Stadt zu Nachbesserungen und legte eine Geschwindigkeitsbeschränkung fest, die von Messanlagen überwacht wird. Das Tempolimit 30 gilt für Nächte zwischen April und Oktober, in denen die Kleinen Hufeisennasen jagen.

Von Mai bis Juli müssen sich Kraftfahrer zwischen 20 und 6 Uhr an die Beschränkung halten, in den nächsten beiden Monaten zwischen 19 und 6 Uhr. Im Oktober wird es noch früher dunkel und später hell. Deshalb gilt sie dann für die Zeit von 18 bis 7 Uhr. Im Winter sind dann immer 50 Stundenkilometer zulässig. Den Temporekord hält bisher ein Motorradfahrer, der mit 140 km/h geblitzt wurde.