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Tempo-Privileg im Osten

Nach fast 30 Jahren sorgt der Einigungsvertrag bei Mopedfreunden noch immer für Freude. Denn er gewährt Simson-Fahrern ein Vorrecht.

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© Hendrik Schmidt/dpa

Halle. Mit glänzenden Augen sitzt Toni Kuhnert auf der grünen Simson S 51. Sein Fahrlehrer Marco Rauchhaupt erläutert ihm, wie er das Moped anzutreten hat, wie gekuppelt und geschaltet wird. Der 15-Jährige will bald den Führerschein AM machen – und dann S 51 fahren. „Es macht einfach mehr Spaß. Dazu sieht das Teil noch besser aus als ein Roller“, schwärmt Kuhnert. Und nicht zuletzt darf er mit der „Simme“ etwas, was er mit einem modernen Kleinkraftrad nicht dürfte: Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern je Stunde durch Halle fahren.

Rauchhaupt hat erkannt, dass vor allem Jungs auf das Kultmoped aus DDR-Zeiten abfahren. „Die Mädchen tun sich schwer damit, die Kupplung der Maschine zu ziehen“, hat er beobachtet. Sie nehmen lieber auf einem der modernen Roller Platz, die ein Automatikgetriebe haben – und bei 45 Kilometern in der Stunde das gesetzlich festgelegte Limit erreichen.

Seine „Simme“ (Baujahr 1967) hat der Inhaber der Fahrschule „Gangart“ seit zweieinhalb Jahren in Betrieb. Bisher habe es damit noch keinen Sturz, ja nicht einmal eine Schramme gegeben, berichtet Rauchhaupt.

Toni Kuhnert wird nach bestandener Prüfung weiterhin mit einer S 51 unterwegs sein. „Die steht schon zu Hause“, erzählt er voll Vorfreude. Ein Freund seiner Eltern hatte das Moped noch in seinem Besitz und es dem Jugendlichen verkauft.

Dass er andere Führerscheinneulinge überholen und abhängen wird, liegt an einer Regelung im Einigungsvertrag von 1990: Damals wurde vereinbart, dass Kleinkrafträder aus der DDR, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 60 fahren können, den bundesdeutschen Kleinkrafträdern gleichgestellt werden, für die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt. Einzige Einschränkung ist, dass sie erstmals vor dem 28. Februar 1992 in den Verkehr gekommen sind. (dpa)