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Taxi-Gäste müssen mehr verhandeln

Die Gebiete im Landkreis Görlitz, in denen der Tarif gilt, werden kleiner. Ab Januar gibt es statt drei, fünf.

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© Pawel Sosnowski

Von Matthias Klaus

Was der Kreistag jetzt zum Thema Taxi beschlossen hat, Andreas Gritzner findet es völlig in Ordnung. „Mit den großen Pflichtfahrbereichen wurden die Kollegen vor große Probleme gestellt“, sagt der Chef der Taxi-Innung Görlitz und nennt ein Beispiel. Wenn ein Taxifahrer aus Zittau bisher einen Fahrgast in Ebersbach abholen sollte, deckte der Tarif nicht die Kosten. Denn der Bereich Löbau-Zittau war ein großer, erstreckte sich von Oybin über Kottmar, Löbau, bis Bernstadt. Wer in diesem Gebiet mit dem Taxi unterwegs war, wusste von vornherein, was er zu zahlen hatte: Anfahrt, Grundpreis je nach Wochentag und Tageszeit. Drei dieser Pflichtfahrbereiche gab es bisher im Landkreis. Nun hat der Kreistag mehrheitlich beschlossen: Ab dem 1. Januar gibt es fünf. Das bedeutet: Die Gebiete, in denen feste Tarife gelten, werden kleiner. Die Kosten für die Fahrten, die über die Bereiche hinausgehen, muss dann der Fahrgast mit dem Taxilenker aushandeln.

„Die Forderung, die Pflichtfahrbereiche zu verkleinern, besteht bei uns schon seitdem der Mindestlohn eingeführt wurde“, schildert Andreas Gritzner. Er geht davon aus, dass die Taxifahrer nun ein Stück mehr Sicherheit in Sachen Einnahmen bekommen. Für die Fahrgäste könnte die neue Regelung allerdings aufwendiger werden. Geschäftsmann Werner Freytag kennt das schon. Der Norddeutsche ist häufig unterwegs, auch in Ostsachsen, auch im Landkreis Görlitz. „Einen Taxipreis aushandeln ist für mich nichts Neues“, sagt er. Ob er damit finanziell besser kommt als mit dem „normalen“ Tarif  – er kann es nicht sagen. „Auf jeden Fall bin ich mit dem Taxigewerbe im Kreis Görlitz sehr zufrieden“, so Werner Freytag.

Das Landratsamt geht mit der neuen Verordnung über „Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen“ für Taxis davon aus, dass auch Fahrgäste profitieren werden. So entfällt beispielsweise der Zuschlag von fünf Euro für ein Fahrzeug mit rollstuhlgerechter Ausstattung. Und: Taxifahrer müssen im kommenden Jahr immer einen angemessenen Betrag an Wechselgeld bei sich haben. Während des Dienstes müssen, so der Beschluss des Kreistages, 50 Euro gewechselt werden können. Außerdem gibt es eine Pflichtbelehrung, damit die Fahrer regelmäßig über gesetzliche Vorgaben, Verordnungen aus dem Gewerbe informiert werden. Bestimmte Fahrgäste sollen künftig von der Beförderung ausgeschlossen werden können, etwa Personen, die Waffen bei sich tragen, Fahrgäste, die betrunken sind oder offensichtlich unter Drogen stehen. Der Vorschlag des Landratsamtes für die neue Verordnung ging den Taxiunternehmen des Kreises zur Prüfung zu. 88 Prozent davon finden ihn gut. Zudem wurden Kommunen, die Industrie- und Handelskammer befragt. Sie stimmten ebenfalls zu. „Taxi fahren ist mit Sicherheit kein einfacher Job“, sagt Fahrgast Werner Freytag. Er könne verstehen, dass in einem großen Kreis wie Görlitz die Strukturen neu geordnet werden. Innungschef Andreas Gritzner sieht es so: „Die Taxifahrer sind finanziell in ihrem Gebiet abgesichert und die Fahrgäste ebenso.“