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Tanz-Pause am Karfreitag - Rütteln Bundesländer am Feiertagsschutz?

Am Wochenende in die Disko: Klingt banal, geht aber nicht immer. An Karfreitag und anderen Feiertagen herrscht in weiten Teilen Deutschlands das „Tanzverbot“. Besonders streng ist Baden-Württemberg - doch das soll sich bald ändern.

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Stuttgart. Alle Jahre wieder müssen Feierwütige an Karfreitag eine Pause einlegen. Der Tag, an dem Christen des Todes Jesu gedenken, bleibt für fast alle ein „stiller Tag“. Doch Tanzverbote an Feiertagen stehen auch in der Kritik: Nachdem Bayern bereits seine Regelungen gelockert hat, will Baden-Württemberg nun nachziehen. Hier gilt sogar jeden Sonntag ein Tanzverbot - noch. Denn innerhalb der grün-roten Landesregierung soll bald ein Gesetzentwurf besprochen und mit den Kirchen abgestimmt werden, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte. Details nannte er nicht, aber die Regeln sollen lockerer werden. Doch an Karfreitag darf laut Gesetz fast nirgendwo in Deutschland getanzt werden - ob die Kommunen kontrollieren, bleibt fraglich.

Schon lange hatten die Clubbetreiber in Baden-Württemberg eine Änderung gefordert. An vielen Feiertagen sind „öffentliche Tanzunterhaltungen“ rund um die Uhr oder zeitweise verboten. Dazu kommt: Generell ist an fast allen Sonntagen von drei Uhr morgens bis elf Uhr das Tanzen untersagt. Widersprüchlich, wie der Gaststättenverband Dehoga kritisiert - denn offen bleiben dürften Clubs bis fünf Uhr. „Eine sinnvolle Liberalisierung ist kein Feldzug gegen das Feiertagsgesetz“, sagte Sprecher Daniel Ohl dazu - doch den Karfreitag als stillen Tag wolle der Verband nicht infrage stellen.

Darauf bestehen auch die Kirchen. „Karfreitag kann aus Sicht der katholischen Kirche nicht zur Disposition stehen“, sagte der Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Generell habe sich die Kirche aber offen für Lockerungen gezeigt. Stille Tage seien „Teil einer bedeutenden Gedenkkultur“, betonte auch der Sprecher der Evangelischen Landeskirche Württemberg.

In Bayern geht es auch nach einer Lockerung noch streng zu. Für Karfreitag gilt: Jede Art von „Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb“ ist ausnahmslos verboten. Dabei soll es auch bleiben. Und obwohl andere Bundesländer laxer sind - Karfreitag bleibt meist unangetastet. Auf Partys müssen Rheinland-Pfälzer etwa von vier Uhr am Gründonnerstag bis 16 Uhr am Ostersonntag verzichten, auch wenn sich Stimmen dagegen regen. In Nordrhein-Westfalen beginnt das Verbot ebenfalls am Donnerstag, endet dafür schon in der Nacht zum Samstag.

Im Norden sind die Regeln unterschiedlich. Während in Bremen die ohnehin nur eingeschränkte Ruhe am Karfreitag ganz abgeschafft werden soll, halten Niedersachsen und Schleswig-Holstein daran fest. Der Hamburger Frühjahrsdom, die große Kirmes, bleibt nach Aussage der Veranstalter zu - auf der benachbarten Reeperbahn werde das Gebot dagegen nicht so streng beachtet.

Das hessische Innenministerium hält das Tanzverbot über Ostern für zeitgemäß. Lockerungen des gesetzlichen Feiertagsschutzes zwischen Gründonnerstag bis Ostersonntag seien derzeit nicht beabsichtigt, teilte ein Sprecher in Wiesbaden mit. Der Landtag habe zuletzt 2014 eine entsprechende Petition abgelehnt.

In der partyfreudigen Hauptstadt Berlin wird wohl auch wie in den vergangenen Jahren bis spät in den Karfreitag hineingefeiert - verboten ist das Tanzen dort von 4.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr. Ein Blick in Szene-Magazine zeigt: Manche Party startet dort am Vormittag. (dpa)

›› Informationen und Position DEHOGA Baden-Württemberg zum Tanzverbot
›› Feiertagsgesetz Baden-Württemberg bei DeJure.org