Merken

Täglich Verstöße gegen Stallpflicht

Im Landkreis sind 3 200 Halter von Geflügel registriert. Trotz Vogelgrippe lassen manche ihre Tiere raus.

Teilen
Folgen
© dpa

Von Stephan Klingbeil

Freital/Pirna. Seit 14. November muss sämtliches Geflügel in Sachsen in den Stall. Auch die etwa 3 200 registrierten Halter von 132 000 gemeldeten Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Tauben im hiesigen Landkreis wurden rasch informiert. Das war vor vier Wochen, nachdem am Kiessee in Pirna-Pratzschwitz bei toten Wildenten das hochansteckende Virus H5N8 entdeckt worden war. Um direkten und indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln zu vermeiden, darf das Nutzgeflügel nicht mehr ins Freie – bis auf Weiteres. Allerdings gibt es schon seit Wochen immer wieder Verstöße gegen die Stallpflicht, wie nun eine Anfrage der SZ beim Landratsamt in Pirna ergab.

„Verstöße gegen die Stallpflicht wurden registriert, täglich gehen neue Anzeigen ein“, erklärt Amtstierärztin Benita Plischke. „Wir gehen jeder Anzeige nach. Die Kommunen unseres Landkreises wurden um Amtshilfe bei der Überwachung gebeten. Aber auch viele Bürger sind sehr aufmerksam und melden Verstöße.“ In der Regel stellten sich die Verdachtsfälle als wahr heraus. In einem Fall wurden gar Wildenten in unmittelbarer Nähe des verbotenerweise frei herumlaufenden Federviehs gesichtet. Halter würden bei Verstößen zur Kasse gebeten. Bußgelder von bis zu 30 000 Euro sind möglich.

Bei den Kontrollen werden Nutzgeflügel im Sperrgebiet untersucht. Geflügelhalter sind verpflichtet, Verluste in ihrem Tierbestand bei der Veterinärbehörde anzuzeigen. Auch hier werden verendete Tiere ähnlich wie Wildvögel untersucht.

Darüber hinaus werden tot aufgefundene Wasser- und Raubvögel zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt Dresden gesendet. Werden Verdachtsfälle festgestellt, geht die Probe an das Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts auf der Insel Riems. Wird dort der positive Befund bestätigt, muss ein Sperrbezirk eingerichtet werden – so wie im hiesigen Landkreis.

Dieser Sperrbezirk umfasst Heidenau, Dohna, Pillnitz, Graupa und West-Pirna. Er bleibt nach dem erneuten Fund einer mit H5N8 infizierten Wildente am Dienstag in Pratzschwitz bis ins neue Jahr bestehen. Das Beobachtungsgebiet reicht bis in die Sächsische Schweiz, Maxen, Kreischa, Goppeln und Ost-Dresden. Im Sperr- und Beobachtungsbezirk dürfen Hunde und Katzen nur an der Leine ausgeführt werden. Sie könnten als Träger des Virus fungieren.

Bei Verdachtsfällen erfolgt stets eine Meldung an das EU-weite Tierseuchennachrichtensystem – binnen 24 Stunden. Bei Verdacht in einem Nutztierbestand wird gesperrt. Die Vögel werden getötet.

Das jetzige H5N8-Virus unterscheidet sich laut Plischke von einem früheren Erreger. Es wurde bisher nur bei Vögeln und Nutzgeflügel festgestellt. Dass sich Menschen angesteckt hätten, sei bislang nicht bekannt. Die Amtstierärztin betont zudem: „Die Hühner-, Enten- und Gänsebestände sind sicher und können als Weihnachtsbraten ohne Bedenken verzehrt werden.“

Und was ist mit Eiern aus Freilandhaltung? Laut sächsischem Umweltministerium (SMUL) dürfen Eier während Beschränkungen wie der aktuellen nicht länger als zwölf Wochen als „Eier aus Freilandhaltung“ vermarktet werden. Gleiches gilt für Geflügelfleisch aus Freilandhaltung. Der Verkauf als „Freilandeier“ oder als entsprechendes Geflügelfleisch ende in jedem Einzelfall 84 Tage nach der angeordneten Stallpflicht. Bei ausgewiesenen Bio-Geflügelprodukten verhalte es sich ähnlich. Sofern es den Tieren ermöglicht wird, ihren verhaltenseigenen Bedürfnissen, wie etwa Scharren oder Picken, nachkommen zu können.