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Sturmhorst heißt Sturmhart

Ein Sturm der Entrüstung wehte am Dienstag von Dresden ausgehend durchs Netz. Dresdner Eltern standen im Verdacht, ihrem Filius den Namen „Sturmhorst Siegbald Torsten“ gegeben zu haben. Doch das stimmte nicht ganz.

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© Screenshot

Fabian Schröder

Dresden. Ein Sturm der Entrüstung wehte am Dienstag von Dresden ausgehend durchs Netz. In einer Fotogalerie auf der Website des Dresdner Diakonissen-krankenhauses war zu lesen, dass Eltern ihrem Filius den Namen „Sturmhorst Siegbald Torsten“ verpasst hätten. Ein Name, der für Kopfschütteln und Unglauben sorgte. Nun ist klar: Das Kind gibt es, hat aber einen etwas anderen Namen. Nämlich: „Sturmhart Siegbald Torsten“

Wie die Stadt Dresden bestätigte, habe das Standesamt den Jungen auf diesen Namen beurkundet. Demnach sei Sturmhart ein eintragungsfähiger Vorname und in Vornamensverzeichnissen nachweisbar.

Fehler bei der Weitergabe des Namens

Das Krankenhaus räumte unterdessen ein, dass bei der „Weitergabe des Namens ein Fehler unterlaufen“ sei. Der über Twitter, Facebook und mehrere Nachrichtenportale verbreitete Name Sturmhorst stimmte nicht.

Das Foto des Babys will das Krankenhaus zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten nicht weiter zeigen. „Aus denselben Gründen wird auch auf die Nennung des korrekten Namens verzichtet“, erklärte Krankenhaussprecher Victor Franke weiter.

Durch die Verbreitung des Namens „Sturmhorst Siegbald Torsten“ entstand der Verdacht, die Eltern könnten den Namen aus einer politischen Motivation heraus vergeben haben. Laut Krankenhaussprecher liege den Eltern rechtsextremes Gedankengut jedoch fern.

Im Zweifel entscheidet der Gutachter

Kreative Vornamen gibt es immer wieder. „Pepsi-Carola“, „Cinderella-Melodie“, „Lafayette“ oder „Fanta“ - all das ist möglich. Anders sieht das etwa bei „Pfefferminza“, „November“ oder „Gucci“ aus. Manche Vorschläge kommen durch, manche nicht. Bei der Genehmigungsprozedur sind Standesämter dazu angehalten, möglichst das Wohl des Kindes im Auge zu behalten. Die Bewertung, was gut und was weniger gut für einen neuen Erdenbürger ist, scheint jedoch viel Spielraum nach zuzulassen.

Sollten Standesämter einen Namen nicht in Registern finden, werden die Eltern an die Gesellschaft für Deutsche Sprache in Wiesbaden, an den Namen-Service Leipzig oder die Namensberatungsstelle der Universität Leipzig verwiesen, erklärte Kai Schulz, Pressesprecher der Stadt Dresden. Dort prüfen Gutachten die Eintragungsfähigkeit von Vornamen.