Merken

Studentenvisa über Scheinfirmen erschlichen

Deutsch-syrische Schleuser sollen mehr als Hundert Menschen die Flucht nach Sachsen ermöglicht haben.

Teilen
Folgen

50 Beamte der Bundespolizei haben am frühen Mittwochmorgen in Wohnungen und Geschäftsräumen einer mutmaßlichen Schleuserbande Beweise beschlagnahmt. Betroffen waren zehn Objekte in Sachsen, vor allem in Dresden und Bad Schandau, sowie eine Wohnung in Leverkusen, Nordrhein-Westfalen. Die Beamten beschlagnahmten unter anderem Festplatten, Handys und zahlreiche Dokumente.

Die sechs Männer sollen syrischen Staatsangehörigen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Visa für Studienzwecke in Deutschland verschafft haben. Tatsächlich seien die Visa nur zur Einreise nach Deutschland genutzt worden, um zumeist einen Asylantrag zu stellen, teilte die Bundespolizei Pirna mit. Die Beschuldigten sollen dazu bis zu drei Scheinfirmen betrieben haben, um den vorgetäuschten Studienabsichten einen legalen Anschein zu geben. Die erschlichenen Visa seien schließlich in der deutschen Botschaft in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, beantragt worden. Zwei Deutsche aus Dresden und Bad Schandau (57, 65) und ein 34-jähriger Syrer, der in Abu Dhabi lebt, seien die Hauptverdächtigen.

Die Bundespolizei geht von mehr als 100 Syrern aus, die sich an sächsischen Hochschulen mit den falschen Dokumenten beworben haben und teilweise dort auch studieren. „Das prüfen wir gerade“, sagte Bundespolizeisprecherin Janine Lumptscher. Die Finte mit den Studienvisa ermöglichte den Flüchtlingen eine vermeintlich legale Einreise mit dem Flugzeug nach Deutschland – und ersparte ihnen den beschwerlichen Weg über das Mittelmeer oder die Türkei.

Zu der mutmaßlichen Bande gehören drei weitere Verdächtige, junge Syrer im Alter von 20, 22 und 23 Jahren. Wie viel Geld die Schleuserbande für ihre Dienstleistungen von den Geschleusten kassierte, konnte die Polizei nicht sagen. Alle Verdächtigen bleiben auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hat keine Haftbefehle gegen die Männer beantragt. (SZ/lex)