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Strengere Auflagen für Spielotheken

Wegen einer neuen Regel bangen die Betreiber um ihre Zulassung. Auch Riesaer Spielhallen sind betroffen.

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© Lutz Weidler

Von Stefan Lehmann und Matthias Klaus

Riesa. Darf eine Spielhalle in unmittelbarer Nachbarschaft einer Schule stehen? Seit Kurzem lautet die Antwort auf diese Frage: nein. Eine Neuregelung des Gesetzgebers besagt unter anderem, dass Casinos mindestens 250 Meter Luftlinie von Schulen entfernt sein müssen und verbietet sogenannte Mehrfachkonzessionen, also mehr als zwölf Spielgeräte unter einem Dach. Das hat Auswirkungen auch in Riesa. Von insgesamt sechs betroffenen Spielhallen in der Stadt hätten nach einer Überprüfung vier die Betriebserlaubnis erhalten, erklärt eine Sprecherin der Landesdirektion Sachsen. „Zwei Spielhallen haben eine Ablehnung erhalten.“ Um welche es sich dabei konkret handelt, sagte die Sprecherin mit Verweis auf laufende Verfahren nicht. Eine der beiden sei mittlerweile geschlossen. Nach SZ-Informationen könnte es sich dabei um einen Teil des Casinos in der Bahnhofstraße handeln, wo zu viele Automaten standen. Um die Zulassung zu erhalten, machte ein Teil der Halle dicht.

Das Casino an der Langen Straße hat seine erlaubnis erhalten.
Das Casino an der Langen Straße hat seine erlaubnis erhalten. © Lutz Weidler
Auch im Riesa-Park kann die Spielothek auf eine Erlaubnis verweisen.
Auch im Riesa-Park kann die Spielothek auf eine Erlaubnis verweisen. © Lutz Weidler
Erlaubt ist auch der Betrieb eines Spielcasinos an der Bahnhofstraße.
Erlaubt ist auch der Betrieb eines Spielcasinos an der Bahnhofstraße. © Lutz Weidler
Genehmigt ist die Spielhalle  an der Niederlagstraße.
Genehmigt ist die Spielhalle an der Niederlagstraße. © Lutz Weidler
Auch das Casino an der Kurt-Schlosser-Straße hat eine Erlaubnis erhalten.
Auch das Casino an der Kurt-Schlosser-Straße hat eine Erlaubnis erhalten. © Lutz Weidler

An der Alleestraße ist die Sache eindeutig: Zwischen dem Grundschulgebäude und der Spielothek liegen nur zwei Hausnummern. Auch eine Mitarbeiterin der Spielhalle bestätigt, dass dort möglicherweise bald Schluss ist. Keine einfache Situation lässt sie durchblicken: Immerhin fünf Arbeitsplätze hängen an der Halle. Deshalb wird der Betreiber, dem noch eine weitere Spielothek in der Stadt gehört, wohl nach einem neuen Standort suchen müssen.

Für die Sächsische Zeitung war der Hallenbetreiber am Montag nicht zu erreichen. Fest steht aber: Zumindest ein wenig Zeit konnte er sich erkämpfen. Laut Gesetz hätte die Halle bereits Ende September schließen müssen. Wer nicht freiwillig schließt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 000 Euro, eine Schließungsverfügung und Zwangsgelder bis zu 25 000 Euro. Allerdings laufen im Riesaer Fall derzeit ein sogenanntes Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie eine Anhörung, wie die Landesdirektion auf SZ-Anfrage bestätigt. Auch andere Betreiber seien gegen die Regelung vor Gericht gezogen. Entscheidungen seien aber noch nicht gefallen.

Übergangsfrist endete im Sommer

Dass die Landesdirektion ausgerechnet jetzt gegen die Spielhallen vorgeht, hat einen einfachen Grund. Bis Juli dieses Jahres galt eine Übergangsfrist. Seitdem ist laut Glücksspielstaatsvertrag eine Erlaubnis notwendig, um ein Casino zu betreiben. Und die wiederum wird von der Landesdirektion vergeben. Insgesamt waren von der Regelung sachsenweit 402 Spielhallen betroffen. Nach Angaben der Landesdirektion dürfen 170 von ihnen weiterbetrieben, 171 müssen geschlossen werden. Für die übrigen wurden erst gar keine Anträge auf Genehmigung gestellt, unter anderem, weil die Casinos bereits geschlossen waren. Das ist auch bei der zweiten abgelehnten Spielothek der Fall, teilt die Sprecherin der Landesdirektion mit.

Schon Anfang des Jahres hatte der Bundesverband Automatenwirtschaft den Glücksspielstaatsvertrag als „willkürlichen Kahlschlag“ bezeichnet, der mindestens fünfzig Prozent der Spielhallenunternehmer die Existenz kosten werde. Und der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland befürchtet, dass in Sachsen etwa 1 000 Jobs in Spielhallen wegfallen könnten. Deshalb hatten Spielhallenmitarbeiter im September eine Petition an Landtagspräsident Matthias Rößler übergeben.

Darin wird unter anderem kritisiert, dass es lange Zeit unklar gewesen sei, welche Standorte von Schließungen betroffen sein würden. In der Landesdirektion Sachsen sieht man das naturgemäß anders. Von dort heißt es, dass die Spielhallenbetreiber schließlich fünf Jahre Zeit gehabt hätten, sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen.