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Streit um Katze endet vor Gericht

Ein 54-jähriger soll der Exfreundin die Katze gestohlen haben. Doch die will das Tier gar nicht zurück.

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Von Helene Krause

Gleich beim Eintreten in den Gerichtssaal gibt es Gerangel. Der Angeklagte, ein mittelgroßer kräftiger Mann mit blonden Strähnchen in dem kurz geschnittenen dunkelblonden Haaren, und sein Verteidiger, ein Rechtsanwalt aus Chemnitz, haben sich auf die verkehrte Seite gesetzt. Rasch wechseln sie vom Platz der Staatsanwaltschaft auf die Anklagebank.

Die Freunde des Beschuldigten nehmen auf den Zuschauerstühlen Platz. Schon vor der Verhandlung diskutierten sie über den Fall. Alle sehen die Tat nicht als Diebstahl an. Vorgeworfen wird dem Angeklagten, am 21. August 2012 seiner Freundin die Katze Luna gestohlen und das Tier in seine Wohnung gebracht zu haben.

Zum Tatvorwurf sagt der Beschuldigte: „Ich habe die Katze weggeholt, weil der neue Freund meiner Exfreundin ein Problem mit Katzen hat. Das Tier durfte nicht mehr in die Wohnung. Es war ausgehungert und verwahrlost.“

Die Frau hatte sich Ende Mai 2012 von dem Angeklagten getrennt. Beim Auszug aus der Wohnung des Beschuldigten nahm sie die Katze Luna mit. Ihr damals zwölfjähriger Sohn hing angeblich an dem Tier. Der Angeklagte, der bereits eine Katze besaß, sagt aus, dass sie sich zu dem schon vorhandenen Tier eine weitere Katze anschaffen wollten. Als in der Nachbarschaft ein junges Tier zu haben war, kaufte er das Kätzchen Luna für fünf Euro. Als die Exfreundin auszog, gab er ihr außer Luna auch die Tierbox, den Kratzbaum und das Katzenklo mit.

Seit dem Auszug der Exfreundin gab es keinen Kontakt mehr zwischen den ehemaligen Partnern. Trotzdem will der Beschuldigte beobachtet haben, dass Luna verwahrloste. Als die Exfreundin am 20. August 2012 mit ihren Kindern in den Urlaub gefahren war, holte er Luna einen Tag später weg. Er ging mit ihr zum Tierarzt, ließ sie untersuchen und impfen.

Bei ihrer Rückkehr bemerkte die Exfreundin den Verlust des Tieres. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei. Vor Gericht sagt sie, dass sie sich immer um die Katze gekümmert habe. „Sie war nicht verwahrlost. Während unseres Urlaubs versorgte eine Nachbarin das Tier.“ Außerdem gibt sie vor, in einer eigenen Wohnung zu leben. Bei der Polizei gab sie allerdings etwas anderes zu Protokoll. Dort sagte sie, dass sie mit dem neuen Freund in einer Wohnung lebe. Außerdem will sie und nicht der Beschuldigte die Katze für fünf Euro von den Nachbarn erstanden haben. „Das Tier war von Anfang an für meinen Sohn bestimmt.“

Als der Staatsanwalt sie fragt, ob sie die Katze zurück haben möchte, sagt sie: „Nein. Ich will der Katze nicht noch einen Umzug zumuten.“ Auch die Frage, ob es ihr ums Geld geht, verneint sie. Als Motiv für ihre Anzeige gibt sie an: „Ich will klären, wo ein Diebstahl anfängt und wo er aufhört.“ Das Gericht stellt das Verfahren ein. Der Angeklagte muss an den Tierschutzverein Frankenberg 75 Euro zahlen.