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Strauße dürfen draußen bleiben

Für die Halter der Exoten gibt es Ausnahmegenehmigungen. Die Laufvögel können nicht so einfach eingesperrt werden. Aber die Auflagen sind streng.

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© Falk Bernhardt

Von Ute George und Cathrin Reichelt

Striegistal. Noch gibt es im Landkreis Mittelsachsen keinen Nachweis für das Auftreten der Vogelgrippe. Bisher gingen beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises 18 verendete Vögel ein. Sie wurden an die Landesuntersuchungsanstalt übergeben. Dabei handelt es sich um Haus- und Wildvögel. Auch ein Sperber war darunter. Alle Untersuchungsergebnisse waren negativ.

Trotzdem herrscht im Landkreis eine strenge Stallpflicht. Nur ein paar Exoten können weiter ihre Freiheit genießen: die Strauße. „Es gibt vier größere Straußenhaltungen in Mittelsachsen, alle haben eine Ausnahmegenehmigung“, bestätigt Landratsamtssprecher André Kaiser.

Neben der Savanne in Seifersdorf, der Straußenwelt Diethensdorf und dem Meersteiner Straußenhof in Claußnitz können sich auch die Laufvögel in Pappendorf im Gehege frei bewegen.

„Das würde auf Dauer gar nicht anders gehen“, sagt Hofinhaber Marcus Reißig, „höchstens mal ein paar Stunden“. Mutter Heidi Reißig ergänzt: „Es ist praktisch unmöglich, Strauße über längere Zeit einzusperren. Sie würden aggressiv werden, sich die Federn ausrupfen und beim Herumlaufen im Stall verletzten.“ Der ganze Körperbau sei auf Laufen ausgerichtet.

„Das wäre dann keine artgerechte Haltung mehr“, so Heidi Reißig. Etwa 80 Strauße betreut die Familie auf ihrem Hof in Pappendorf. „Wir haben zwar Ställe, aber die sind lediglich als Rückzugsmöglichkeit gedacht“, sagt Marcus Reißig.

Doch die Freiheit für die Laufvögel ist mit strengen Auflagen verbunden. Das Schwierigste sind die Entnahmen von Proben für die virologischen Untersuchungen, die Reißigs alle 14 Tage von 15 Tieren durchführen müssen. Mit einer Art Wattestäbchen werden Abstriche aus dem Rachen und der Kloake entnommen. Das tut zwar nicht weh, dennoch sind die etwa 2,40 Meter großen und bis zu 90 Kilogramm schweren Straußenvögel nicht begeistert von der Prozedur. Zudem müssen Reißigs sehr wachsam sein, dass keine Wildvögel in die Gehege gelangen. Mit reflektierenden CD und Vogelscheuchen sollen die unerwünschten Gäste fern gehalten werden. Von jedem Schlachttier wird zudem eine Blutprobe an die Landesuntersuchungsanstalt geschickt. Vor den Stallungen haben Reißigs Seuchenschutzmatten ausgelegt, und für Betriebsfremde sind die Anlagen absolut tabu. „Führungen mit Besuchern finden nur noch außerhalb des Doppelzaunes statt“, betont Heidi Reißig. Reißigs nehmen die Auflagen sehr ernst. Besitzer von kleineren Vögeln, wie Hühnern, Enten und Tauben sind angehalten, ihre Tiere in Ställen oder Volieren mit dichter Abdeckung nach oben unterzubringen und so vor dem Eintrag des Geflügelpestvirus soweit als möglich zu schützen. „Es handelt sich bei dem Influenzavirus H5N8 um einen sehr ansteckenden Typ“, erklärt André Kaiser, Pressesprecher des Landratsamtes Mittelsachsen.

„Wird bei uns der Virus entdeckt, müssen wir alle Tiere keulen“, sagt Marcus Reißig. Über die wirtschaftlichen Folgen möchte er gar nicht nachdenken. Doch schon zweimal haben Reißigs Vögel das Auftreten der Vogelgrippe in der Region unbeschadet überstanden. Und die Kunden sind laut Heidi Reißig bisher treu geblieben. „Das Fleisch kann durchgegart ohne Bedenken gegessen werden“, sagt sie. (mit fp)