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Strafbefehl für Döbelner NPD-Stadtrat

Ein 29-Jähriger soll an Schulen Propagandazeitungen verteilt haben. Das wird teuer für ihn.

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© Symbolbild/André Braun

Döbeln/Chemnitz. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz hat das Amtsgericht Döbeln im sogenannten „Platzhirsch“-Verfahren gegen einen der Hauptakteure einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch in fünf Fällen erlassen. Dabei handelt es sich um den Döbelner NPD-Stadtrat Stefan Trautmann. Das bestätigte die Justiz auf DA-Nachfrage. Er soll insgesamt 3 200 Euro zahlen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

„Das inzwischen 29-jährige Mitglied der NPD hat zwischen dem 7. und 10. Juli 2014 im Rahmen der „Platzhirsch“-Aktion der Jungen Nationaldemokraten (JN) mit mehreren Personen widerrechtlich Schulen aufgesucht, um dort Propagandazeitungen der JN zu verteilen“, so Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart am Donnerstag. Der „Platzhirsch“ war ein rechter Aktivist im Plüsch-Kostüm. Deklariert war die Aktion als Anti-Drogen-Kampagne.

Im Internet kursierte ein Video aus Döbeln, in dem die JN bei Kaufland und Marktkauf unterwegs war. Und nicht nur dort. Am 9. Juli ging sie auch ins Berufliche Schulzentrum und ins Lessing-Gymnasium. Originalton-Ton auf der Facebook-Seite der JN Mittelsachsen: „Unsere nächste Station machten wir am Döbelner Lessinggymnasium, wo rote Indoktrien und antideutsche Hetze auf dem Lehrplan zu stehen scheinen.“ Hintergrund: Das Lessing-Gymnasium trägt den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Schulleiter Michael Höhme hatte daraufhin Anzeige erstattet.

Stefan Trautmann ist Mitglied im Döbelner Stadtrat sowie im mittelsächsischen Kreistag. Was wird aus diesen Mandaten? Kreissprecher André Kaiser erklärte auf DA-Nachfrage, dass ein Ausschluss aus dem Kreistag nur dann in Betracht kommt, wenn ein Mitglied in Folge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter verloren hat. „Erforderlich ist demnach entweder eine Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder eine Aberkennung durch Richterspruch in gesetzlich begrenzten Fällen, etwa bei Friedensverrat, Wahlstraftaten oder Abgeordnetenbestechung. Hausfriedensbruch fällt nicht unter die insofern aufgeführten Straftaten“, erklärte er. Das bedeutet, Stefan Trautmann kann Kreistagsmitglied bleiben und Entscheidungen des Gremiums beeinflussen.

Wohnung durchsucht

In insgesamt 17 Fällen hatte das Operative Abwehrzentrum (OAZ) der Polizei gegen sechs Männer und eine Frau ermittelt – darunter ist auch der NPD-Landesvorsitzende und Bundesgeschäftsführer Holger Szymanski. Im März letzten Jahres wurden deshalb sechs Wohnungen und zudem die Geschäftsstelle des Landesverbandes der JN in Döbeln, Eilenburg und Dresden durchsucht. Dabei waren Computer, Laptops, Mobiltelefone und weitere digitale Speichermedien beschlagnahmt worden, so Anke Müller vom OAZ. In Döbeln wurde unter anderem Trautmanns Privatwohnung durchsucht. (sol mit DA/jh)