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Störenfriede machen sich breit

Springkraut und Knöterich besiedeln vor allem Flussufer. Bei Hochwasser kann das zu Problemen führen.

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© Sebastian Schultz

Von Tina Soltysiak

Döbeln. Die Pflanze mit den zartrosa Blüten ist schön anzusehen, duftet gut – gehört aber eigentlich nicht nach Deutschland. Das Indische Springkraut ist ein Störenfried, denn es verdrängt heimische Pflanzen. Es ist eine invasive Pflanze, auch Neophyt genannt. So werden Arten bezeichnet, die eine unerwünschte Auswirkung auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben.

Doch es gibt durchaus auch Nutznießer dieses Gewächses: Bei Bienen und Hummeln sind die Blüten wegen ihres reichen Angebotes an Nektar beliebt. Auch deshalb ist das Springkraut heute so verbreitet: Imker haben es vielerorts als Bienentrachtpflanze ausgesät.

Während die Imker das Springkraut brauchen, damit ihre Bienen fleißig Honig produzieren, sieht die Landestalsperrenverwaltung (LTV) die Ausbreitung der Art mit Besorgnis. „Bei starkem Bewuchs wird insbesondere der Hochwasserabflussquerschnitt eingeschränkt. Während eines Hochwassers wird vor allem die stark verwurzelte Gewässersohle quasi aufgerollt und dadurch instabil“, sagt die Sprecherin der Landestalsperrenverwaltung Bianca Anwand.

Hauptsächlich kämen an der Freiberger Mulde und der Zschopau im Altkreis Döbeln die invasiven Neophyten Indisches Springkraut sowie der Staudenknöterich vor. Beide Arten treten lokal teilweise massenhaft an den Gewässerufern auf und verdrängen die heimische Ufervegetation. Das führe zu einer erhöhten Erosionsanfälligkeit der Uferbereiche, erklärt sie. Landkreissprecher André Kaiser ergänzt: „Beide Arten führen zur Monotonie der Flusslandschaften.“ Das sei nicht gut für die im Uferbereich und Gewässerlauf lebenden Tiere.

Kartierung entlang der Striegis

Und noch eine weitere Pflanze macht Ärger: der Riesenbärenklau. Er wurde zwar bisher nicht im Uferbereich von Mulde und Zschopau festgestellt, dafür aber an anderen Gewässern, so Bianca Anwand. Dieser verdrängt ebenfalls heimische Arten und erhöht an Gewässerufern die Erosionsgefahr. Menschen sollten sich besonders in Acht nehmen: „Der Saft der Pflanze führt bei Hautkontakt mit Einwirkung von Sonnenlicht zu schweren Hautentzündungen“, erklärt sie.

Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der Arten hat die Landestalsperrenverwaltung begonnen, die bestehenden Bestände systematisch zu kartieren, um effektive Bekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können. Der Fokus liege auf Staudenknöterich und Riesenbärenklau. „Begonnen wurde damit zunächst in den Stadtgebieten von Döbeln, an der Freiberger Mulde in Roßwein, der Zschopau in Waldheim sowie entlang der Striegis“, so Bianca Anwand.

Herbizide als einzige Abhilfe

Die dauerhafte Bekämpfung großer Bestände vor allem dieser beiden invasiven Pflanzenarten sei schwierig. Einfache mechanische Maßnahmen wie die Mahd würden nicht zum Erfolg führen. Das sei das Ergebnis mehrjähriger Versuche. „Die einzige effektive Methode ist die mehrjährige chemische Behandlung mit Herbiziden“, so die LTV-Sprecherin. Doch gerade im Uferbereich ist deshalb Vorsicht geboten. „Hierzu ist im Gewässerrandstreifen eine wasserrechtliche Genehmigung sowie eine Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich“, erklärt Bianca Anwand. Gehandelt werden müsse möglichst schnell. „Auftretende Vorkommen von Riesenbärenklau werden generell – soweit es sich um Einzelpflanzen oder kleinere Bestände handelt – von der Flussmeisterei sofort beseitigt.“

Dabei werden die Vegetationskegel, sprich die Wurzel und der Spross, an dem sich neue Blätter bilden, abgestochen. Zudem müssen die Blütenstände rechtzeitig entfernt werden. Somit wird verhindert, dass die Pflanzen ihre Samen auswerfen, die sonst zum Heranwachsen neuer Pflanzen führen würden.

Da es sich meist um Gewässer zweiter Ordnung handelt, an denen die Probleme auftreten, sind die Kommunen für die Beseitigung invasiver Pflanzen zuständig. Ob ihnen finanzielle Hilfen des Freistaates zur Neophytenbekämpfung gewährt werden, ist der Landestalsperrenverwaltung nicht bekannt, so die Sprecherin.

Das Vorkommen von sich selbst verbreiteten Arten sei zurzeit noch nicht anzeigepflichtig gegenüber den Naturschutzbehörden, so Kreissprecher André Kaiser. Wer die Samen oder Pflanzen jedoch wissentlich ausbringt, handele rechtswidrig. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. (mit SZ/mga)