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Stieftochter missbraucht

Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen stand ein Mann aus Rochlitz vor Gericht. Nur einen Vorfall gibt er zu.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Im Frühjahr 2012 soll sich der Angeklagte ins Kinderzimmer seiner damals fünfjährigen Stieftochter begeben haben. Die Kleine soll ihm in kindlicher Art gezeigt haben, wie sie sich selbst manchmal am Geschlechtsteil reibe. Er streichelte sie darüber. Im April 2016 soll es zu einem weiteren Vorfall gekommen sein. Da soll er die Stieftochter in seiner Garage in Rochlitz auf das bedeckte Geschlechtsteil gefasst und daran gerieben haben. So steht es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Wegen der Taten stand der Rochlitzer jetzt vorm Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurde ihm der sexuelle Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen.

Ungewöhnlich an der Verhandlung war, dass die Geschädigte im Prozess per Videofilm gehört wurde. Von einer erfahrenen Beamtin zu den Vorfällen befragt, schilderte sie die Ereignisse aus ihrer Sicht. An die Tat vom Frühjahr 2012 konnte sie sich nicht erinnern. Davon hatte sie von ihrer Mutter erfahren. Die Mutter, die ebenfalls als Zeugin gehört wurde, beobachtete durch das Kinderzimmerfenster, wie sich der Angeklagte an ihrer Tochter verging. Sie stellte ihn zur Rede. Er gestand ihr die Tat. Von dem Vorfall in der Garage in Rochlitz hat sie von ihrer Tochter erfahren. „Als sie nach Hause kamen, wusste ich, dass etwas nicht in Ordnung war“, sagte die Mutter in der Verhandlung. „Mehrfach habe ich meine Tochter gefragt, was passiert sei.“

Drei Varianten hätte ihr die Tochter dann erzählt. Einmal soll der Stiefvater sie nur am Oberschenkel berührt haben. Dann soll er sie nur am Geschlechtsteil berührt haben. In der dritten Variante hat er sie ans Geschlechtsteil gefasst und sogar gerubbelt. Außerdem soll er sie geküsst und gesagt haben, dass er sie liebe. Dass er sie „an der Muschi angefasst und daran gerieben hat“, sagte auch die Geschädigte auf dem Video. Doch von den Küssen und den Liebesbeteuerungen, sagte sie nichts. Allerdings soll der Angeklagte dem Mädchen verboten haben, mit anderen über den Vorfall zu sprechen. „Ich muss dann ins Gefängnis“, drohte er.

Zu den Taten befragt, gesteht der Angeklagte den Vorfall vom Frühjahr 2012. In seiner Garage im April 2016 will er die Stieftochter nur am Oberschenkel berührt haben.

Obwohl Staatsanwältin Tina Mende davon ausging, dass die Vorfälle sich so ereignet haben, wie sie in der Anklageschrift stehen, sehen Richterin Marion Zöllner und Verteidiger Rechtsanwalt Martin Göddenhennrich das anders. Sie glauben, dass nur der Vorfall im Frühjahr 2012 rechtlich relevant ist. „Wir wissen, dass in der Garage etwas stattgefunden hat“, sagt Rechtsanwalt Göddenhennrich in seinem Plädoyer. „Er sagte, er hätte sie an den Oberschenkel gefasst. Das ist die erste Version, die sie später ihrer Mutter erzählt hat.“

Und Richterin Zöllner meinte in ihrer Urteilsbegründung: „Es ist nicht sicher, dass das Opfer durch die früheren Befragungen beeinflusst worden ist.“ Sie verurteilte den Angeklagten wegen der Tat von 2012 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt wurde. Wegen der Tat vom April 2016 wird er freigesprochen. An Kinderschutzbund Döbeln muss er 600 Euro zahlen.