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Stadträte bringen Gästetaxe auf den Weg

Mit der neuen Satzung haben Hoteliers einen wichtigen Zeitvorlauf. Aber wesentliche Fragen sind noch nicht geklärt.

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© Symbolbild/dpa

Von Marcus Herrmann

Meißen. Die Verbesserung des touristischen Angebots in Meißen ist teuer. Erste Schritte ist die Stadt mit der Einführung des Amtes für Stadtmarketing 2015 bereits gegangen. Weitere sollen folgen. Bereits vor Jahren wurde die Verwaltung beauftragt, geeignete Finanzierungsinstrumente zur Sicherung der touristischen Aufgaben zu erarbeiten.

2014 hatte die Stadt eine Tourismusabgabe ins Auge gefasst, musste die Pläne für die Kurtaxe aber wegen Rechtsunsicherheiten und einem Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts verwerfen. Ab Juni 2017 flossen die Anregungen der Fachausschüsse der Stadt in ein neues Verfahren ein. Insbesondere wurde gefordert, die betroffenen Beherbergungsbetriebe in den Prozess einzubinden und ihnen entsprechende Vorbereitungszeit für eine ordnungsgemäße Umsetzung in ihren Geschäftsabläufen zu gewähren.

Das sei abschließend mit der Veranstaltung am 26. September dieses Jahres passiert, sagte am Mittwochabend Stadtmarketingleiter Christian Friedel im Stadtrat. Zu diesem Zeitpunkt hatte eine Informationsveranstaltung der Beherbergungsbetriebe zur Einführung und Umsetzung in den Einrichtungen stattgefunden. „Mit der Fachreferentin des Landestourismusverbandes Sachsen wurde dabei die Notwendigkeit der Tourismusförderung seitens der Stadt unterstrichen und grundsätzliches Verständnis für die Einführung einer Abgabe geäußert“, so Friedel.

Demnach hätten sich die Anwesenden auf eine Gästetaxe geeinigt. Für diese wurde inzwischen eine Satzung herausgearbeitet, die der Meißner Stadtrat am Mittwochabend bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich angenommen hat. Ziel sei es laut der Satzung, die touristische Abgabe zum 1. Januar 2019 einzuführen. Danach sei mit jährlichen Einnahmen in Höhe von bis zu 183 000 Euro zu rechnen. Diese sollen zweckgebunden für touristische Zwecke eingesetzt werden – denkbar seien hier etwa die kostenfreie Nutzung des Nahverkehrs oder kultureller Einrichtungen durch Touristen.

Die Gästetaxe soll der Satzung zufolge 1,50 Euro pro Übernachtung betragen und auch Inhaber einer Zweitwohnung einschließen. Wer seinen Zweitwohnsitz also in Meißen hat, ist nach Verwaltungsangaben zur Zahlung verpflichtet. Für diese Personengruppe soll ab dem 1. Januar 2017 eine Jahrespauschale in Höhe von 36 Euro fällig werden.

Allerdings wurde am Mittwochabend deutlich, dass es noch offene Fragen hinsichtlich der Gästetaxe gibt. So zweifelt etwa Stadträtin Kathrin Herzog (ULM/FDP) an der zugrundeliegenden Kalkulation der Verwaltung. Diese gehe von einer 30-prozentigen Auslastung der Hotels im Durchschnitt aus, was aber keinesfalls sicher sei. „Wir brauchen außerdem viel mehr Sicherheit, welche konkreten Angebote für die Gäste realistisch umsetzbar sind“, so Herzog. So gehörten etwa die Porzellanmanufaktur oder die Albrechtsburg nicht der Stadt, sondern zum Land. Hier müsse Planungssicherheit bestehen. Christian Friedel versicherte dazu, dass es bereits positive Gespräche mit „tourstischen Leistungsträgern“ gegeben habe. Diese stünden einer Gästetaxe offen gegenüber.

CDU-Stadtrat Jörg Schlechte hakte nach, ob denn auch Gäste von in Meißen über Nacht anlegenden Hotelschiffen mit in die Abgabe einbezogen würden. Das wurde von Christian Friedel und Bürgermeister Markus Renner bejaht. Auch Übernachtungen in Wohnwagen seien durch die Satzung abgedeckt. Stadtrat Rolf Gätsch (Freie Bürger/SPD/Grüne) zeigte sich derweil verwundert, dass für die Bearbeitung der Taxe nur eine halbe neue Stelle in der Meißner Verwaltung vorgesehen sei.


Der zu erwartende Mehraufwand liege mit Sicherheit höher, so Gätsch. Trotz einiger Bedenken brachten die Stadträte die Gästetaxe für Anfang 2019 letztlich auf den Weg. „Damit treffen wir eine wichtige Entscheidung zugunsten der zukünftigen touristischen Infrastruktur“, sagte abschließend Dorothee Finzel (Freie Bürger/SPD/Grüne).