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Stadt will alte Villen vor dem Abriss schützen

Abreißen oder Altes erhalten? Diese Frage soll in Striesen und Blasewitz bald mithilfe einer Satzung beantwortet werden.

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© Sven Ellger

Von Simone Burig

An der Loschwitzer Straße 22 haben Bauarbeiter derzeit das Sagen: Auf dem attraktiven Grundstück ganz in der Nähe des Waldparks lässt die USD zwei neue Häuser bauen. 14 Wohnungen werden darin entstehen. Den Neubauten stand zuvor allerdings eine Villa im Weg. Das historische Gebäude wurde schließlich abgerissen, denn es stand nicht unter Denkmalschutz. Das hatte 2014 die Gemüter der Anwohner erhitzt und zu einer Grundsatzdebatte um den Erhalt der alten Villen in Blasewitz und Striesen geführt.

Nun hat das Stadtplanungsamt ein Positionspapier erarbeitet und im Ortsbeirat Blasewitz vorgestellt. Darin geht es um die Fragen, wie die Villen erhalten werden können, und wie künftig in den beiden Stadtteilen mit Neubauten umgegangen werden soll. Nicht zuletzt strebt das Amt an, eine sogenannte Erhaltungssatzung für das Gebiet aufzustellen. Damit soll es künftig für Investoren und Bauherren schwieriger werden, Häuser abzureißen, die nicht durch den Denkmalschutz geschützt sind.

Knapp 1 950 einzelne Gebäude und 2 504 Flächen hatte ein Team um die Stadtplaner Doris Stepputtis und Daniel Woite sowie die Architektin Barbara Braun in den vergangenen Monaten untersucht. Der Grund dafür: Blasewitz und Striesen weisen eine besondere architektonische Qualität auf. Die Häuser prägen mit ihren teils parkähnlichen Gärten das Stadtgebiet maßgeblich. Seit 1997 existiert das Denkmalschutzgebiet Blasewitz/Striesen-Nordost. Viele der Häuser sind zwar Einzelkulturdenkmale, aber eben nicht alle.

Zudem zieht es immer mehr Menschen in die beiden Stadtteile. Die hohe Nachfrage führte in den vergangenen Jahren dazu, dass Lücken und freie Bereiche bebaut wurden. Oft grenzen sich neue Häuser durch ihre moderne Architektur deutlich vom Bestand ab. Sie sind höher, besitzen mehr Geschosse und es wohnen mehr Familien darin. Fazit: Die vorhandenen Flächen werden maximal ausgenutzt. „So verändert sich der für das Gebiet typische Charakter immer mehr“, sagte Stadtplaner Woite.

Dabei gab es bereits um 1900 eine Satzung für Striesen, die bestimmte Merkmale vorschrieb, beispielsweise die Gestaltung der Vorgärten und die Einfriedung. Zudem durften Häuser nicht mehr als drei Etagen plus Dachgeschoss haben, und die Hinterhöfe mussten mindestens so tief sein, wie das davorstehende Haus hoch. Bei vielen der alten Häuser lassen sich diese Merkmale auch heute noch erkennen. „Daran könnte man sich künftig ja auch wieder orientieren“, schlug Architektin Barbara Braun vor.

Grundsätzlich empfahlen die Experten, die Häuser in den genannten Gebieten erneut zu prüfen und abzuwägen, ob weitere unter Denkmalschutz gestellt werden könnten. Auch die Inhalte der Satzung zum Denkmalschutzgebiet könnten noch erweitert, Architektur und Gestaltung genauer geregelt werden. So soll der rechtliche Spielraum für Bauherren klarer definiert und eingeschränkt werden. Das wichtigste Instrument aber sehen die Stadtplaner in einer Erhaltungssatzung für das Gebiet. Nach den darin festgelegten Zielen soll künftig jedes einzelne Projekt auf seine Zulässigkeit hin geprüft werden. Und: Ein Abriss kann dem Bauherrn damit letztlich auch untersagt werden.

Fast alle Ortsbeiräte stimmten dem Vorhaben zu, diese Satzung aufzustellen. Einzig FDP-Mann Sven Gärtner kritisierte: „Ich habe nichts gegen die alten Villen, dennoch sollte jede Epoche in dem Gebiet ihre Chance haben“, sagte er. Und: „Wir können doch nicht alles unter eine Glocke packen und nichts mehr anrühren.“ Demzufolge enthielt sich Gärtner bei der Abstimmung. An den Inhalten der Satzung wollen die Stadtplaner noch weiterarbeiten und das Ergebnis schließlich bei einer Info-Veranstaltung politischen Gremien und Bürgern vorstellen.