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Stadt verbietet Hunde auf Spielplätzen

Schirgiswalde-Kirschau hat Regeln für die Nutzung von Freizeitanlagen beschlossen. Vor allem ein Punkt sorgte dabei für Diskussionen.

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© Thorsten Eckert

Von Katja Schäfer

Schirgiswalde-Kirschau.Hunde haben auf den Spielplätzen der Stadt Schirgiswalde-Kirschau nichts zu suchen. Es ist verboten, sie dorthin mitzubringen oder sie im Bereich der Spielplätze frei laufen zu lassen. Das besagt die neue Spielplatzordnung, die der Stadtrat jetzt beschlossen hat. Sie regelt außerdem, dass die Kinderspielplätze von Mädchen und Jungen im Alter bis 14 Jahre, die Bolzplätze von Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre genutzt werden dürfen. Auch die Zeiten dafür sind festgelegt – die Plätze nur von 8 bis 20 Uhr freigegeben. Diese und weitere Regeln sind mit Piktogrammen auf Infotafeln dargestellt, die jetzt installiert werden.

Ausgiebige Diskussionen um Spielplatzordnung

Dem Beschluss der Spielplatzordnung gingen ausgiebige Diskussionen voraus. Bereits im Herbst letzten Jahres befasste sich der Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung damit, konnte aber nicht in allen Punkten Einigkeit erzielen. Als das Papier jetzt erneut auf der Tagesordnung stand, gab es vor allem eine Debatte darüber, ob Erwachsenen ohne Kindern der Aufenthalt auf Spielplätzen verboten sein soll. Der Satzungsentwurf enthielt einen entsprechenden Satz. Der Kirschauer Ortsvorsteher Andreas Fröde sprach sich dagegen aus. „Einige Spielplätze liegen an Wanderwegen. Wenn wir das wie vorgschlagen beschließen, dürften sich dort Erwachsene ja nicht mal auf einer der Bänke ausruhen“, gab er zu bedenken. Stadtrat Patric Jung (CDU), der auch Ortsvorsteher von Schirgiswalde ist, entgegnete, es gehe bei der Regelung doch darum, handeln zu können, wenn sich zum Beispiel Erwachsene auf dem Spielplatz auffällig verhalten. „Wenn Rentner dort sitzen oder Radfahrer eine Pause einlegen, wird keiner was dagegen haben.“

Letztlich einigten sich die Stadträte darauf, das Aufenthaltsverbot für Erwachsene ohne Kinder zu streichen. Ein Argument war auch das folgende: Die Gefahr, dass Jugendliche und junge Erwachsene auf Spiel- und Bolzplätzen feiern, sei gering, da dort Rauch- und Alkoholverbot herrscht. Die Spielplatzordnung gilt auf den Plätzen am Siedlungsweg in Rodewitz, am Gondelteich in Schirgiswalde, an der Körse-Therme Kirschau, auf dem Schlossplatz in Crostau und an der Turnhalle in Callenberg.