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Keine Kundgebung an der Frauenkirche

Am 13. Februar wollten sich Neonazis auf dem Neumarkt versammeln. Den Ort untersagt die Stadt mit Verweis auf das sächsische Versammlungsgesetz. Nun muss ein Gericht entscheiden.

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© dpa

Dresden. Rechtsextremisten dürfen am Jahrestag der Zerstörung Dresdens zu Ende des Zweiten Weltkrieges am 13. Februar keine Kundgebung vor der Dresdner Frauenkirche abhalten. Das hat die Versammlungsbehörde der Stadt am Freitag entschieden. Sie verwies auf Bestimmungen des sächsischen Versammlungsgesetzes, wonach bestimmte Orte vor Demonstranten geschützt sind. Dazu gehört am Jahrestag der Zerstörung Dresdens auch der Neumarkt mit der Frauenkirche. Die Kundgebung dürfe jedoch an einem anderen Ort stattfinden, hieß es. Die Stadt werde diesen Ausweichort allerdings nicht öffentlich machen.

Der alljährliche Aufzug von Neonazis wird seit ein paar Jahren von einer Privatperson aus der Szene angemeldet. Nach Darstellung der Stadt hatte der Anmelder schon angekündigt, vor Gericht zu ziehen, falls die Kundgebung nicht am gewünschten Ort genehmigt wird. Damit ist wie in den Vorjahren eine gerichtliche Auseinandersetzung vorprogrammiert.

Das Verwaltungsgericht in Dresden hatte den Rechtsextremen in den letzten Jahren mit Verweis auf die Versammlungsfreiheit stets einen Marsch in Dresden zugestanden. Allerdings kamen die Neonazis oft kaum von der Stelle, weil Gegendemonstranten die Straßen mit Sitzblockaden unpassierbar machten. Deshalb hatte die Neonazi-Szene in diesem Jahr auf einen Marsch verzichtet und sich nur auf einem Platz versammeln wollen. Insgesamt sind für den 13. Februar bisher 13 Kundgebungen in Dresden angemeldet. (dpa)