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Stadt streitet mit Mitarbeiterin

Die Zittauer Verwaltung steht derzeit wegen einer fristlosen Kündigung vor dem Arbeitsgericht und will einen Prozess vermeiden – obwohl sie sich im Recht sieht.

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© Patrick Pleul/dpa

Von Anja Beutler

Zittau. Zu einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht haben sich in dieser Woche die Stadt Zittau in Person von Oberbürgermeister Thomas Zenker (Zkm) und eine bisher in leitender Position tätige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung mit ihren Anwälten getroffen. Es geht um eine fristlose Kündigung, die von der Stadt vor wenigen Wochen ausgesprochen wurde, von der Betroffenen aber nicht akzeptiert wird. Grundsätzlich haben beide Seiten signalisiert, dass sie an einer gütlichen Einigung interessiert sind. Ein öffentliches Gerichtsverfahren mit einer ausführlichen Erörterung der konkreten Vorwürfe birgt für beide Seiten Unannehmlichkeiten, hätte vor allem aber auch Auswirkungen auf die weitere berufliche Zukunft der Betroffenen. Das würde er gern vermeiden, betonte OB Zenker (Zkm) im Gerichtssaal.

Im Raum steht nach SZ-Informationen unter anderem der Vorwurf des Missbrauchs von Administratorenrechten. Die Mitarbeiterin soll sich Zugriff auf E-Mails und Serverbereiche des OBs verschafft haben, um zu ihrem eigenen Vorteil an Informationen zu gelangen. Diese und weitere Vorwürfe sah auch Richterin Hähner als massiv an. Sie gehe davon aus, dass diese Vorwürfe „eine gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr möglich machen“. Eine juristische Einschätzung wollte sie aufgrund der bisher vorliegenden Informationen aber nicht abgeben. Die Richterin betonte, dass auch sie eine Einigung empfehlen würde, da beim Aufrollen der Angelegenheit in einem öffentlichen Verfahren zu befürchten sei, dass dabei auch „dreckige Wäsche gewaschen“ werden könnte.

Die Stadt hat nun bis zum 15. Januar Zeit, konkrete Informationen zu den bislang nur aufgezählten kritischen Sachverhalten dem Gericht zuzusenden und Zeugen zu benennen. Danach hat die Gegenseite vier Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. Ein erster Kammertermin, der zu einer Entscheidung in erster Instanz führen würde, ist für den 15. März angesetzt. Bis dahin haben beide Seiten aber nach wie vor die Möglichkeit, sich zu einigen.