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Dresden droht Millionen-Nachzahlung

Mehr als fünf Jahre liegt die Eröffnung des neuen Dresdner Stadions schon zurück. Doch noch immer gibt es Streit um die Baukosten.

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© Matthias Rietschel

Von Juliane Richter

Mehr als fünf Jahre liegt die Eröffnung des neuen Dresdner Stadions schon zurück. Doch noch immer gibt es Streit um die Baukosten. Diese hatten sich während der jahrelangen Verzögerung zwischen Bauplanung und tatsächlichem Baubeginn erhöht. Die Stadionbauer der „Arbeitsgemeinschaft Ersatzneubau Rudolf-Harbig-Stadion“ fordern laut Anwalt Helmerich Bornheim noch 3,2 Millionen Euro plus Zinsen. Diese würden mittlerweile weitere 1,5 Millionen Euro ausmachen.

Auf der Gegenseite steht die Stadt Dresden. Schon mehrmals haben sich beide Parteien wegen des Streits vor Gericht getroffen, zuletzt sogar vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Von dort ist das Verfahren nach Dresden zurückverwiesen und gestern am Oberlandesgericht verhandelt worden. Von Beginn an hat der Vorsitzende Richter Frank Bastius erklärt, dass die Stadt Dresden für die entstandenen Mehrkosten zahlen muss. Nur wie viel genau, stand bisher noch aus. Der Anwalt der Stadt, Andreas Mally, bezweifelte jedoch erneut, ob es diese Mehrkosten überhaupt gab. Außerdem brachte er das komplizierte Vertragskonstrukt zwischen Stadt, dem Stadionbetreiber und den Stadionbauern an.

Richter Bastius hörte sich die Argumentation in Ruhe an – räumte ihr aber keine Aussicht auf Erfolg ein. Stattdessen fragte er den Anwalt, ob es denn möglicherweise eine Lösung vonseiten der Stadt gebe. Um das Verfahren abzukürzen und somit den weiteren Anstieg der Zinssumme zu verhindern, könnte die Stadtverwaltung einen Vergleich vorschlagen. „Ich glaube nicht, dass das geht. Die Stadt hat sich noch keine Gedanken zur Höhe der Summe gemacht“, sagte Mally. Aus dem Rathaus war bei der Verhandlung kein Vertreter anwesend, was bei den Stadionbauern um Geschäftsführer Axel Eichholtz für Unverständnis sorgte.

Als Nächstes soll nun ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der die Berechnung der Mehrkosten überprüft. Der Anwalt der Stadt hat versucht, noch etwas zusätzliche Zeit zu gewinnen, um Schriftsätze für diesen Sachverständigen zu verfassen. Richter Bastius kommentierte trocken: „Bei acht Prozent Zinsen, die hier gelten, kann es dem Kläger nicht lange genug gehen. Die Bank bringt im Moment weniger.“ Am Ende legte er den Termin für die Urteilsverkündung auf den 1. September um 9 Uhr morgens fest.