Samstag, 15.12.2012

Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil im Jalloh-Prozess ein

Magdeburg. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat gegen das Urteil im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh Revision eingelegt.

Hintergrund ist, dass die Schwurgerichtskammer vor ihrem Urteil abgelehnt hatte, Freiheitsberaubung mit Todesfolge in die rechtliche Prüfung miteinzubeziehen, teilte die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau mit. Die Verstöße gegen das Polizeigesetz und die Gewahrsamsordnung seien nicht ausreichend geprüft worden.

Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle an einem Hitzeschock gestorben. Das Landgericht Magdeburg hatte den Polizisten, der damals für den Dienst verantwortlich war, am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. (dapd)

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