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Spielsucht führt vor den Richter

Ein 33-jähriger Döbelner stand wegen Unterschlagung und Veruntreuung vor Gericht. Er verkaufte fremdes Eigentum.

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© Symbolfoto/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Um seine Spielsucht zu finanzieren, verkaufte der 33-jährige Döbelner im Februar und März 2015 über die Internetplattform Ebay eine Mikrowelle, eine Kaffeemaschine, ein 20-teiliges Speiseservice, eine Hängelampe und eine Waschmaschine für insgesamt 150 Euro. Die Waren hatten einen Gesamtwert von 360 Euro. Allerdings gehörten ihm diese Artikel gar nicht. Sie waren Eigentum seines Vermieters.

Deswegen und wegen einer weiteren Straftat stand der 33-Jährige jetzt vorm Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurden ihm Unterschlagung und Veruntreuung.

Zur Tatzeit lebte der Beschuldigte in der Wohnung des Geschädigten zur Untermiete. Groß war das Erschrecken des Vermieters, als er seine Gegenstände bei Ebay entdeckte. Opfer und Täter waren Arbeitskollegen. Herausgekommen war der Verkauf, weil der Angeklagte einem weiteren Arbeitskollegen das Handy einrichtete. Der Kollege hatte keine eigene E-Mail-Adresse. Deshalb gab der Beschuldigte seine eigene Adresse und den Namen des Geschädigten ein. Wenig später zeigte der Kollege dem Opfer die eingestellten Artikel auf dem Handy.

Doch das war noch nicht alles. Auch der Kauf eines Notebooks kam heraus. Das hatte der Angeklagte unter dem Namen des Geschädigten im Versandhandel bestellt. Der Computer hatte einen Wert von 399  Euro. Verkauft hat ihn der Beschuldigte für 200 Euro. Als das Notebook geliefert wurde, unterschrieb der Angeklagte mit dem Namen seines Vermieters. Damit der die Mahnungen des Versandhauses nicht erhielt, nahm er die Mahnschreiben regelmäßig aus dem gemeinsamen Briefkasten. Eine Waschmaschine und ein Fernseher, die der Angeklagte mit dem Notebook zusammen bestellt hatte, wurden vom Versandhaus nicht geliefert. Der Beschuldigte hätte für die Geräte eine Anzahlung leisten müssen. Das konnte er nicht. Er hatte kein Geld.

Gleich zu Beginn der Verhandlung gesteht der Angeklagte die Taten. „Ich war zu der Zeit extrem spielsüchtig und bin es heute noch“, sagt er. Durch das Glückspiel haben sich 30 000 Euro Schulden angehäuft. Mit dem Opfer hat er über eine Sozialarbeiterin eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen. Er will monatlich 50 Euro an den Geschädigten zahlen. „Gezahlt hat er bis jetzt nur 110 Euro“, sagt das Opfer in der Zeugenbefragung. „Entschuldigt hat er sich bei mir.“

Vor Gericht ist der Angeklagte nicht unbekannt. Auch in Haft war er schon. „Sie sind einschlägig vorbestraft“, sagt Richterin Magdalena Richter in der Urteilsbegründung. „Siebenmal wegen Betrugs in 14 Fällen.“

Sie verurteilt den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Für die Bewährungszeit wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Außerdem erhält er die Auflagen, die Schuldner- und die Suchtberatung aufzusuchen und er darf in der Zeit der Bewährung keine Spielhallen oder Spielotheken betreten und auch sonst an keinem Glücksspiel teilnehmen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.