Von Frank Oehl
Kamenz. Gehören Spielhallen in ein Mittelzentrum? Diese Frage stand jetzt im Bau- und Stadtentwicklungsausschuss des Kamenzer Stadtrat im Raum. Die Meinung der Räte geht auch in dieser Frage weit auseinander. Gleichwohl gibt es Gesetze, an die man sich zu halten hat. Zum Beispiel den „Glücksspielstaatsvertrag“ (darunter machen wir es nicht) und das darauf fußende Ausführungsgesetz im Freistaat Sachsen.
Kamenzer Spielhallen - wer schließt, wer bleibt?
Immerhin geht es hier nicht nur um eine mehr oder weniger sinnvolle Freizeitgestaltung der geneigten Bürgerschaft, sondern auch um kommunale Einnahmequellen. Stichwort: Glücksspielsteuer. Der Gesetzgeber hatte kürzlich die Mindestentfernung von Spielhallen zu Schulen neu festgelegt. Damit war auch in der „Spielhölle Kamenz“ manches neu zu regeln. Der Bauausschuss tat sich schwer damit, was halt auch an der umstrittenen Materie liegt. Neues Stichwort: Glücksspielsucht.
Zu nah an Schulen
Fakt ist, dass sowohl das rathausnahe „Cash“ in der Zwingerstraße, als auch die Spielhalle an der Hutbergpassage keine Zukunft mehr haben. Sie müssen zum 30. September schließen, weil die Betriebserlaubnis am 30. Juni abgelaufen ist. Der Gesetzgeber verlangt 250 Meter Luftlinie zu Grund- bis Abiturschulen. Zur 1. Oberschule auf dem Schulplatz sind es 150 bis 225 Meter. Das bedeutet das Aus für die beiden innerstädtischen Etablissements, während es mit der Spielhalle in der Nordstraße keine Probleme gibt. Hier wurde die Betriebserlaubnis durch die zuständige Landesdirektion Leipzig jüngst erneuert.
Der Betreiber von Cash und Passage hat sich also neu orientieren müssen und wurde fündig. Er hat einen Antrag auf die Umnutzung der Gastronomie an der Uferstraße 4 in Kamenz zur Spielhalle gestellt. Damit wäre der „Döner 27“ gemeint, der es eh nicht leicht hat, sich zu behaupten. Im Bauausschuss allerdings wurde nun der leer stehende frühere Petzmarkt im hinteren Teil des Aldi-Areals ins Auge gefasst. Dies womöglich auch mit Blick auf weitere Gesetzesänderungen? Was wäre denn, wenn der nächste „Glücksspielstaatsvertrag“ auch die Berufsschulzentren in die Abstandsregelungen einschließen würde? Dann müsste eh wieder umgezogen werden.
Abstimmung im Stadtrat
Die Stadträte hatten jetzt nur über das „gemeindliche Einvernehmen“ mit einer Spielhalle an der Uferstraße abzustimmen. Wäre es versagt worden, hätte das kreisliche Gewerbeamt dieses auch ersetzen können, wenn alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Insofern tat sich der Bauausschuss schon schwer mit dem Beschluss, der mit vier zu zwei Stimmen abgenickt wurde. Beantragt waren auf etwa 100 Quadratmetern vier Geldspielgeräte im Nichtraucherbereich und vier im Raucherbereich, ein Darts-Automat, ein Internet-Terminal und ein Geldwechsler. An allen Tagen soll von 6 bis 23 Uhr geöffnet sein, wobei die Praxis häufig eine andere Sprache spricht, aber das beträfe mehr die Kontrolle durch das Gewerbeamt.
Gegen die neue Spielhölle sprach sich Vize-OB Jörg Bäuerle aus, der erneut den damit einhergehenden Sittenverfall („Spielhallen sind soziale Problemfelder“) beklagte. Er forderte den „maximal möglichen Glücksspielsteuersatz“ ein. Das steht aber auf einem anderen Stadtratsblatt ...