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Sozialamt sieht Fall Julius geklärt

Das Sozialgericht hat sich mit einem Eilantrag der Mutter für einen Schulbegleiter befasst.

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© SZ-Archiv: Klaus-Dieter Brühl

Großenhain/Kalkreuth. Die Schulbegleitung für den achtjährigen Julius K. aus Kalkreuth ist aus Sicht des Sozialamtes geklärt. Das Sozialgericht Dresden folgte nicht dem Antrag der Mutter auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung durch das Kreissozialamt. In der Begründung verwies das Gericht darauf, dass der Landkreis Meißen als örtlicher Träger der Sozialhilfe nicht zuständig sei, diese spezielle Assistenz zu organisieren und zu finanzieren. Die Verantwortung liege beim Landesamt für Steuern und Finanzen.

Demnach hätte das Landesamt die Zuständigkeitsfragen unverzüglich klären müssen. Eine Vorleistung durch das Sozialamt „ist in keiner Weise gegeben“. Insofern folgte das Sozialgericht der Rechtsauffassung der Landkreisverwaltung. Dennoch wurde eine Lösung für die Familie gefunden, verkündet das Amt. In der Zeit von März bis zum Ende der Schulferien wurde Julius auf Vermittlung des Kreissozialamtes durch einen ehrenamtlichen Schulbegleiter betreut. Für das neue Schuljahr wurde in einem gemeinsamen Gespräch durch das Sozialamt Vermittlungshilfe angeboten.

Zunächst ging es um eine ärztliche Verordnung für die sogenannte Behandlungssicherungspflege. „Dieses Rezept garantiert dem kleinen Julius eine begleitende Krankenbeobachtung während der Schulzeit“, so Pressesprecherin Kerstin Thöns. Die Finanzierung übernimmt die Beihilfestelle.

Landrat Arndt Steinbach erklärte, dass „die Bestätigung der Rechtsauffassung der Landkreisverwaltung durch das Sozialgericht eine nun hoffentlich einvernehmliche Lösung vor allem im Interesse des Kindes herbeigeführt hat.“ Die Amtsleiterin Bärbel Seifert äußerte sich ebenfalls sehr zufrieden: „Die massive Kritik an der Arbeit des Amtes war belastend. Natürlich helfen wir der Familie mit unseren Kontakten.“ Die Lebenshilfe, die gegebenenfalls die Behandlungssicherungspflege übernehmen würde, teilte ihrerseits allerdings schon mit, dass sie solch Rezept gar nicht abrechnen kann. (SZ/ulb)