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So werden die neuen Sozialwohnungen

Die neue Woba kommt, es gibt Fördergeld und Regeln, wie die Unterkünfte ausgestattet werden sollen. Die lange umstrittenen Kriterien hat der Stadtrat jetzt beschlossen

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© Visualisierung: Stesad

Von Andreas Weller

Es kommt Bewegung in den Bau von Sozialwohnungen. Die Gründung der „Wohnen in Dresden“, wie die neue Woba heißen soll, läuft. Fördergelder können beantragt werden. Am Donnerstag beschloss der Stadtrat die lange umstrittenen Kriterien für geförderte Wohnungen. Die SZ beantwortet die wichtigsten Fragen dazu:

Wie müssen Sozialwohnungen ausgestattet sein?

Das regelt die Richtlinie des Landes dazu. Alleinstehende bekommen eine Wohnung mit maximal 45 Quadratmetern, zwei Personen bis 60, drei Personen bis 75 und vier Personen bis 85 Quadratmeter. Für jede weitere Person dürfen maximal zehn Quadratmeter dazukommen. Den Rest regelt die Bauordnung, etwa einen Aufzug ab fünf Geschossen.

Sind damit die als Luxus bezeichneten besseren Ausstattungen vom Tisch?

Nicht grundsätzlich. Die Stadt hat ihre höheren Kriterien etwas zurückgeschraubt und es sind keine Vorgaben mehr, sondern Prioritäten. So solle es ab fünf Personen eine zweite Toilette geben – vorher hätte es ein zweites Bad sein müssen. Balkone sind erwünscht, aber kein Muss mehr. Diese Prioritäten greifen aber erst, wenn es mehr Anträge als Fördergeld gibt und die Stadt auswählen kann.

Können hohe Mieten ausgeschlossen werden?

Nur bedingt: Die Landesvorgabe besagt im Kern, Bauherren bekommen die Förderung, wenn sie die sonst übliche Miete für vergleichbare Wohnungen um 3,50 Euro reduzieren. Derzeit entstehende Neubauten liegen etwa bei zehn Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. Die neue städtische Wohnungsbaugesellschaft, die ebenfalls von der Förderung profitieren soll, plant laut Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann (Linke) mit 5,85 Euro Miete. Damit würde sie deutlich günstiger sein.

Ab wann kann die Miete erhöht werden?

Das Land bezieht sich da aufs Mietgesetz. Danach kann die Miete bereits nach drei Jahren erhöht werden. Laut den Prioritäten der Stadt sollen Bauherren bevorzugt Förderung erhalten, die sich verpflichten, frühestens nach sieben Jahren die Miete zu erhöhen. Aber eben erst, wenn es viele Anträge für Sozialwohnungsbau gibt.

Bleiben die Wohnungen dann dauerhaft Sozialwohnungen?

Nein. Laut Landesvorgabe müssen sich Unternehmen, die Sozialwohnungen mit Fördergeldern bauen, verpflichten, die Miete 15 Jahre lang um 3,50 Euro von der kalkulierten Miete ohne Förderung zu reduzieren. Die Stadt möchte Anbieter bevorzugen, die sich für mindestens 20 Jahre dazu verpflichten. Das liegt auch daran, dass die Belegungsrechte bei dem Großvermieter Vonovia 2035 auslaufen. Die Mehrheit im Stadtrat will auf längere Sicht einen Bestand an Sozialwohnungen absichern.

Wann und wo baut die neue Woba Sozialwohnungen?

Laut Bürgermeisterin Kaufmann wird im Frühjahr 2018 mit dem Bau der ersten Wohnungen begonnen. Das setze aber voraus, dass die „Wohnen in Dresden“ Fördermittel vom Land erhält. Gebaut werden soll zuerst am Nickerner Weg und an der Ulmenstraße, allerdings erst, wenn die vollständigen Finanzierungszusagen vorliegen. Denn erst dann darf die Gesellschaft die Bauvorhaben ausschreiben.

Wann werden die ersten Wohnungen fertig sein?

Im zweiten Quartal 2019, sagt Kaufmann. Das wäre noch gerade rechtzeitig vor der nächsten Stadtratswahl. Die städtische Wohnungsgesellschaft war ein zentrales Ziel der derzeitigen Mehrheit aus Linken, Grünen und SPD.

Wie viel Förderung kann Dresden vom Land erhalten?

Der Freistaat stellt bis 2019 genau 140 Millionen Euro für Sozialwohnungen bereit. Dresden rechnet damit, dass etwa 20 Millionen Euro pro Jahr für die Stadt möglich sind. Das reiche etwa für 400 Wohnungen.

Wie viele Wohnungen baut die „Wohnen in Dresden“?

Das Ziel sind 500 Wohnungen im ersten Schritt, 2 500 bis 2019 und 8 000 neue sozialverträgliche Unterkünfte bis 2025.