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So laut ist es an den Straßen

Es liegt der überarbeitete, aktuelle Lärmaktionsplan, Stufe II, der Stadt Coswig vor. Einzusehen ist er im Rathaus.

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© Symbolfoto: dpa

Coswig. Der Lärmaktionsplan (LAP) der Großen Kreisstadt Coswig wurde aufgrund von neuen Untersuchungsergebnissen aktualisiert. In diesem Plan werden Bereiche festgeschrieben, in denen eine hohe Lärmbelastung durch Verkehr besteht. Für diese Areale sollen Maßnahmen entwickelt werden, um die Bewohner schalltechnisch zu entlasten.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie (LfULG) hat per 8. Februar 2018 die neue Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen zur Verfügung gestellt. Diese bildet die Grundlage für den LAP. Demnach ist für die Stadt Coswig der Straßenabschnitt der Dresdner Straße zwischen Cliebener Straße und Hauptstraße entfallen, da es dort aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens nicht mehr zu einer Überschreitung des zu untersuchenden Schwellenwertes kommt. Dieser wird auf der Grundlage von Empfehlungen durch Sachverständigenräte beziehungsweise durch das Umweltbundesamt festgelegt.

Hingegen ist der Straßenabschnitt der S 81 Ausbaustrecke am Auer in der Lärmbetrachtung hinzugekommen. Dies hat laut LfULG jedoch keine Auswirkungen auf die Lärmaktionsplanung, da in diesem Bereich niemand davon betroffen ist.

Der Stadtrat hat nun in der Sitzung am 27. Juni die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, Stufe II, vom 25.05.2018 beschlossen. Erstmals wurde er in der Fassung vom 25. November 2016 beschlossen.

In der Fortschreibung des LAP wurden die Auswirkungen auf die definierten Belastungsbereiche dargelegt sowie die Rasterlärmkarten überarbeitet.

Untersuchungen haben ergeben, so heißt es im LAP, dass Menschen, die nachts einem mittleren Schallpegel von 55 dB(A) oder mehr ausgesetzt sind, ein fast doppelt so hohes Risiko haben, an Bluthochdruck zu erkranken als bei 50 dB(A).

Der aktuelle Lärmaktionsplan ist im Rathaus, Fachbereich Bauwesen, im zweiten Obergeschoss, Karrasstraße 2, ausgelegt. Er kann dort während der üblichen Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. (ub)