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Siegelbruch wird richtig teuer

Ein 54-jähriger Roßweiner hat ein Büro betreten. Das war versiegelt. Seine Aussagen dazu sind widersprüchlich.

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© Symbolfoto/dpa

Von Helene Krause

Roßwein. Am 20. September 2016 versiegelten Mitarbeiter des Landratsamtes Mittelsachsen die Räume im Dachgeschoss eines Hauses im Roßweiner Ortsteil Hohenlauft. Als sie am 9. Januar 2017 die Siegel kontrollierten, stellten sie fest, dass zwei davon gebrochen waren. Der Hausbesitzer, ein 54-jähriger Roßweiner, erhielt wegen des Siegelbruchs einen Strafbefehl. Er sollte eine Geldbuße in Höhe von 1 800 Euro zahlen. Dagegen ging er in Einspruch. Die Strafsache kam vors Amtsgericht Döbeln.

Die versiegelten Räume sollten für eine Wohngruppe von Jugendlichen genutzt werden. Dafür hatte der Beschuldigte eine Baugenehmigung erhalten. Doch es fehlten Unterlagen für die Tragwerksüberprüfung und ein Brandschutzgutachten. Weil der Angeklagte die Unterlagen dem Amt nicht brachte, versiegelten die Mitarbeiter des Landratsamtes kurzerhand die Räume im Dachgeschoss. Dem Beschuldigten und seiner Familie wurde lediglich erlaubt, das oben gelegene Bad zu benutzen.

Zur Tat befragt, erklärte der Angeklagte, dass er die Siegel nicht entfernt hat. Als mögliche Täter nennt er seine anderthalbjährige Enkelin, andere Familienmitglieder oder Mitarbeiter. Doch als die Beamten den Siegelbruch feststellten, soll er zugegeben haben, dass er die Siegel entfernt hat. „Das habe ich nur spontan auf mich genommen“, sagte der Beschuldigte. „Ich dachte nicht, dass deswegen ein Strafbefehl herauskommt.“

„Schon bei der Versiegelung sagte er, dass er, wenn er etwas aus dem Büro holen will, sowieso reingeht“, belastet ein Zeuge des Landratsamtes Mittelsachsen den Beschuldigten schwer. Um Gegenstände aus dem Büro zu holen, hatte der Angeklagte einen Antrag gestellt. „Auf den habe ich keine Antwort erhalten“, moniert der Beschuldigte. Warum das so war, kann er sich nicht erklären. Versiegelt hatten die Beamten sieben Zimmer, darunter einen Büroraum.

In der weiteren Zeugenvernehmung stellte sich heraus, dass der Angeklagte nicht wie im Strafbefehl steht, die Siegel von zwei Türen gebrochen hat. An der Bürotür waren zwei Siegel übereinander angebracht. Nur diese Tür war geöffnet worden. Nach dem Anbringen der Siegel hatten die Mitarbeiter des Landratsamtes diese fotografiert. Bei der Kontrolle sahen die geöffneten Siegel anders aus als auf den Fotos. Sie waren nicht zerrissen, sondern abgelöst und wieder angebracht worden. Eines klemmte im Türspalt fest.

Dass die Enkelin des Angeklagten die Siegel entfernt hat, glaubt Richter Janko Ehrlich nicht. „Dafür ist sie mit anderthalb Jahren einfach noch zu klein“, meint er. „Außerdem löst ein Kind in diesem Alter die Siegel nicht sorgfältig ab und klebt sie wieder auf.“

Richter Ehrlich verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 990 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 1225 Euro gefordert. Weil der Angeklagte bisher nicht vorbestraft ist, fiel die Strafe milder aus, als im Strafbefehl. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.