Merken

Sieben Fragen zur Kurtaxe in Altenberg

Damit der Ski- und Wanderbus fahren kann, müssen Übernachtungsgäste mehr zahlen. Was sich sonst noch ändert.

Teilen
Folgen
© Archivfoto: Egbert Kamprath

Von Maik Brückner

Altenberg. Das war Ortsvorsteher Tino Hauffe zu viel. Die Urlauber, die sich in seinem Heimatdorf Rehefeld einquartieren, sollen ab dem kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen. Pro Übernachtung werden künftig zwei Euro fällig, die als Gästeabgabe an die Stadt zu zahlen sind. Bisher waren es 1,50 beziehungsweise 1,25 Euro. Festgeschrieben ist die Erhöhung in einer Satzung, die Bürgermeister Thomas Kirsten (Freie Wähler) dem Stadtrat vorlegte. Nach kurzer Debatte beschlossen die Stadträte trotz der Kritik diese und andere Neuregelungen mit Mehrheit. Die SZ beantwortet die wichtigsten Fragen:

Die Grafik zeigt, welche Gebiete die Kurtaxe künftig umfasst.
Die Grafik zeigt, welche Gebiete die Kurtaxe künftig umfasst. © SZ-Grafik

Sieben Fragen zur Kurtaxe

1. Warum müssen Gäste in Rehefeld mehr zahlen?

Altenberg hat sein Stadtgebiet in zwei Zonen geteilt. Orte, die für Besucher viel zu bieten haben, zum Beispiel Museen, einen Skihang oder ein Tiergehege, gehören zur Zone 1, alle anderen zur Zone 2. Nach der neuen Satzung steigt Rehefeld touristisch gesehen in die Zone 1 auf. Tino Hauffe, der Stadtrat und zugleich Ortsvorsteher ist, kann das nicht verstehen. Denn sein Heimatort habe längst nicht so eine touristische Infrastruktur wie Oberbärenburg und Schellerhau. Deshalb sieht er die Aufwertung als nicht gerechtfertigt an. Bürgermeister Kirsten teilt die Einwände nicht. Es gibt durchaus Angebote, die für diese Aufwertung sprechen. So soll der Ski- und Wanderbus, der künftig zwischen den Urlaubsorten im Osterzgebirge pendeln soll, auch Rehefeld ansteuern. Zudem möchte die Bergstadt weiter Winterpartys am Rehefelder Skihang ausrichten. Diese Angebote kosten und sollen über die Umlage der Rehefelder Urlauber mitbezahlt werden, argumentierte Kirsten.

2. Welche Stadt- uns Ortsteile wurden ebenfalls hochgestuft?

Neben Rehefeld rückten auch Hirschsprung, Kipsdorf und Waldbärenburg in die erste Liga der Urlaubsorte auf. Das hängt mit der Bobbahn und der Wiederinbetriebnahme des oberen Streckenabschnitts der Weißeritztalbahn zusammen, sagt Carolin Krupp vom Tourist-Info-Büro. Dieser führt nun nach Kipsdorf. Zur Zone 1 gehörten bereits die Kernstadt sowie die Stadt- und Ortsteile Bärenfels, Geising, Lauenstein, Oberbärenburg, Schellerhau und Zinnwald-Georgenfeld. Die Zone 2 wird von Bärenstein, Falkenhain, Waldidylle, Neurehefeld, Fürstenau, Müglitz, Gottgetreu, Fürstenwalde, Liebenau und Löwenhain sowie Neuhermsdorf gebildet.

3. Welchen Beitrag müssen die Besucher künftig entrichten?

Bisher mussten Besucher, die in einem Ort der Zone 1 ein Quartier bezogen, im Winter zwei Euro Kurtaxe entrichten. In der Zeit zwischen März und November wurden 1,50 Euro fällig. In den Orten der Zone 2 war die Kurtaxe etwas geringer. Im Winter, also von Dezember bis Februar, mussten die Gäste 1,50 Euro entrichten, in den anderen Monaten 1,25 Euro. Mit der neuen Satzung, die ab Januar 2018 gelten wird, entfällt die Differenzierung zwischen den Monaten. Ab Januar zahlen Besucher in der Zone 1 ganzjährig zwei Euro pro Übernachtung und in der Zone 2 sind es 1,50 Euro. Die An- und Abreisetage werden als ein Tag gewertet. Das war bisher auch so.

4. Wie steht Altenberg im Vergleich zu anderen Tourismusorten da?

Im Erzgebirge erheben alle Tourismusorte Gästeabgaben. In Hermsdorf/Erzgebirge, Frauenstein und Seiffen müssen Besucher einen Euro pro Nacht entrichten. In Annaberg-Buchholz werden 80 Cent fällig, nur in der Zeit vom 25. November bis zum 5. Januar beträgt die Abgabe einen Euro. Bad Schandau im Elbsandsteingebirge verlangt vom 1. April bis zum 31. Oktober zwei Euro, in der restlichen Zeit einen Euro.

5. Was sagt der Tourismusverband Erzgebirge dazu?

Der Tourismusverband Erzgebirge begrüßt es ausdrücklich, wenn die Kommunen eine Gästeabgabe erheben. Denn damit steht ihnen Geld zur Verfügung, das sie in die touristische Entwicklung des Ortes investieren können, sagt Sprecherin Doreen Burgold. Ihr Verband empfiehlt den Kommunen, einen Beitrag von mindestens einen bis 1,50 Euro zu erheben. Wie hoch die Gästetaxe in den Orten letztlich sei, hänge von einigen Kriterien ab, zum Beispiel wie hoch das Übernachtungsaufkommen ist und welche touristischen Aufgaben beziehungsweise welche touristische Infrastruktur davon finanziert werden sollen, sagt Frau Burgold. Kritik an der Abgabe sei dem Tourismusverband noch nicht zu Ohren gekommen. Die Erhebung von Gästeabgaben sei in allen Tourismusregionen „heutzutage Usus“, sagt Frau Burgold. Kein Gast wählt seinen Urlaubsort danach aus, ob beziehungsweise in welcher Höhe eine Kurtaxe zu zahlen ist. Zudem erhalten die Gäste ja in der Regel mit der Gästekarte auch Gegenleistungen. In Altenberg sind das unter anderem Ermäßigungen beim Eintritt in die städtischen Museen und ins Gründelstadion.

6. Müssen alle Übernachtungsgäste die Gästeabgabe zahlen?

Nein. Kinder unter sechs Jahren sind von der Abgabe befreit. Das gilt auch für Familienangehörige. Wenn drei gezahlt haben, muss der Vierte nicht mehr zahlen. Auch Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden, sind nicht kurtaxepflichtig. Für Menschen mit bestimmten Behinderungen gilt ein ermäßigter Satz.

Wer an Trainingslagern und Sportwettkämpfen teilnimmt, muss hingegen 1,50 Euro pro Übernachtung zahlen – egal, in welcher Zone sich das Quartier befindet. Personen, die sich zur Kur in Altenberg aufhalten, zahlen einen Euro pro Nacht. Altenberg bietet auch Jahreskarten an. In der Zone 1 kosten diese 43 Euro (bisher 35 Euro), in Zone 2 sind es 37 Euro (bisher 30 Euro). Derartige Ermäßigungen bieten auch andere Tourismusorte in der Region an, wobei es Unterschiede gibt. In Oberwiesenthal sind aktive Teilnehmer von Trainingslagern und Sportwettkämpfen von der Gästeabgabe befreit. Dafür ist die Familienzahlung anders geregelt. Anders als in Altenberg ist hier erst das fünfte Familienmitglied von der Zahlung befreit.

7. Warum wurde die Erhebung der Gästeabgabe neu geregelt?

Die Hochstufung Rehefelds war nicht der Grund, die Tourismusabgabe neu zu regeln. Das war eher ein Nebeneffekt. Auslöser für die neue Satzung war vielmehr das Ansinnen der Stadt, den besagten Ski- und Wanderbus in den Ferien und anderen Urlaubszeiten öfter fahren zu lassen. Bisher war das nur für kürzere Zeiten möglich, erklärte der Leiter des Bürgermeisterbüros, Reiner Fischer. Grund sei die Finanzierung gewesen. Der Regionalverkehr Dresden lässt diesen Bus nur fahren, wenn sich die Stadt finanziell an den Kosten beteiligt. Das habe sie auch getan. Allerdings konnte sie dafür zunächst nicht die Kurtaxe verwenden. Rechtlich sei das nicht möglich gewesen, erklärte Fischer. Erst 2016 hat der Landtag in Dresden eine Neufassung des Gesetzes beschlossen. Nun sei es möglich, dass Geld aus der Kurtaxe, die nun Gästetaxe heißt, auch zur Finanzierung eines solchen Busangebotes genutzt werden kann. Damit Altenberg das tun kann, musste die eigene Satzung geändert werden.

1 / 7