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Sicherungsverwahrung für Kinderschänder

Der 36-Jährige hatte eine Sechsjährige in Großenhain missbraucht und wurde bereits zum dritten Mal verurteilt.

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Von Maren Soehring

Rene H. musste sich vor der großen Jugendkammer des Dresdner Landgerichts wegen schweren sexuellen Missbrauchs und dem Besitz kinderpornografischer Bilder und Schriften verantworten. Sechsmal, so die Anklage, hatte er die Tochter (6) einer Bekannten in Großenhain missbraucht, sie etwa beim Gassigehen mit dem Hund entkleidet und am Geschlechtsteil gestreichelt. Er badete mit dem Mädchen, übernachtete, mit Wissen der Mutter, mit ihr auf einer Matratze – und auch diese Gelegenheiten nutze Rene H. Nach einem Bad überraschte die Mutter ihre Tochter und den Gast in einer eindeutigen Situation und zeigte ihn, auch auf Drängen des leiblichen Vaters, zwei Tage später bei der Polizei an. Am 16. Mai dieses Jahres wurde Rene H. festgenommen, ist seitdem in Untersuchungshaft. Auf seinem Computer fanden die Ermittler Bilder von kleinen Mädchen in eindeutigen Posen, die er zum Teil auch mit Gleichgesinnten im Internet ausgetauscht hatte, dort auch fiktive Missbrauchsfantasien veröffentlicht hatte. Bereits zu Beginn der Verhandlung hatte der einschlägig vorbestrafte Rene H. die Vorwürfe eingeräumt. Dies werteten die Richter strafmildernd, hielten eine Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten mit anschließender Sicherheitsverwahrung für angemessen. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben, sein Verteidiger Jürgen Saupe drei Jahre und acht Monate gefordert. Bereits 2005 und 2009 wurde Rene H. vom Landgericht Chemnitz wegen Kindesmissbrauchs einer damals 13- und einer Neunjährigen zu Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten und später noch einmal zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, die auch vollstreckt wurden. Nach seiner ersten Entlassung erfolgte der Rückfall bereits nach sechs Wochen. Auch im April 2014, als er sich in Großenhain ein neues Opfer suchte, stand er noch unter Führungsaufsicht. Ein Gutachten bescheinigte dem 36-Jährigen, der auch Beziehungen mit Frauen führte und zwei leibliche Kinder hat, eine pädophile Neigung. Er habe trotz langer Haft und Sozialtherapie nicht gelernt, angemessen mit diesem Problem umzugehen und Risikosituationen zu meiden, so das Fazit des Experten. Seiner Einschätzung folgte auch die Kammer: Es gebe keine Anzeichen dafür, dass der Angeklagte genügend Mechanismen für ein straffreies Leben entwickelt hätte, die Sicherungsverwahrung sei somit die einzig mögliche Konsequenz, so der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel.