Merken

Shirt-Aufdruck keine Volksverhetzung

Ein Ermittlungsverfahren gegen Lutz Bachmann wurde nun eingestellt. Doch es gibt weitere Verfahren gegen den Pegida-Chef.

Teilen
Folgen
© dpa

Dresden. Ein T-Shirt mit der Aufschrift „Rapefugees not welcome“ erfüllt nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Das ist das Ergebnis einer Prüfung der Staatsanwaltschaft Dresden. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen den Dresdner Pegida-Gründer Lutz Bachmann wurde vergangene Woche eingestellt.

Bachmann hatte das T-Shirt Mitte Januar bei einer Leipziger Legida-Demonstration getragen. Jürgen Kasek, Rechtsanwalt und sächsischer Grünen-Chef, hatte Bachmann wegen Volksverhetzung angezeigt. Mit der Wortschöpfung aus dem Englischen „rape“ (für Vergewaltigung) und „refugees“ (Flüchtlinge) stachle Bachmann zum Hass auf Bevölkerungsgruppen auf.

Der Begriff sei im politischen Streit als kritische Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt, so Lorenz Haase, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er richte sich nicht gegen abgrenzbare Bevölkerungsteile.

Bachmann veröffentlichte die Einstellungsverfügung am Wochenende auf seiner Facebook-Seite. Gegen den Mann wird allerdings noch in weiteren Fällen wegen Volksverhetzung ermittelt. In einem Fall hat das Gericht ein Hauptverfahren eröffnet, so seine Verteidigerin Katja Reichel: Bachmann soll im September 2014, also noch vor der Pegida-Gründung, Ausländer auf Facebook als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ bezeichnet haben. (lex)