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Sextäter droht Sicherungsverwahrung

Ein 30-jähriger Dresdner soll mehrere Frauen zum Teil mehrfach vergewaltigt haben. Der Angeklagte ist der Justiz schon seit einiger Zeit bekannt.

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© Kneit Gurre

Von Alexander Schneider

Dresden. Der Staatsanwalt hat eine Weile zu tun, um die Anklage zu verlesen. Er berichtet von sechs Opfern und von massiven Vorwürfen, die sich quer durchs Strafgesetzbuch verteilen: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung.

Seit Dienstag muss sich Robert R., 30, vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden verantworten – vor drei Berufs- und zwei Schöffenrichtern. Das Gericht wird neben den Vorwürfen auch zu prüfen haben, ob der bereits einschlägig vorbestrafte Deutsche ein Fall für die Sicherungsverwahrung ist. Robert R. erträgt die Anklageverlesung mit einer fast gelangweilten Miene, äußerlich jedenfalls. Vor den Fotografen hat er sich zuvor wenig Mühe gegeben, sein Gesicht hinter einem Aktenordner zu verbergen. Auffällig sind nur ein paar Tätowierungen an seinem Hals.

R. sagt, er habe Verkäufer und Hotelfachmann gelernt. Er sitzt seit etwas mehr als einem Jahr im Gefängnis und verbüßt eine Freiheitsstrafe wegen sexueller Nötigung, die er in Schwerin bekommen hat. Diese Tat soll Mitte 2015 stattgefunden haben – wie auch einige Vorwürfe, um die es nun geht. Laut Anklage soll der Mann bereits im September 2012 in seiner Wohnung eine heute 23 Jahre alte Frau vergewaltigt haben, die er kurz zuvor auf der Flirtplattform Lovoo kennengelernt hatte.

Mitte 2014 soll er erneut eine Frau in seiner Wohnung vergewaltigt haben, die er ebenfalls auf der Dating-Plattform kennenlernte und die bei ihm übernachtete. Er habe sie mit einem Messer bedroht und gesagt, er könne alles mit ihr machen, auch sie aufschlitzen. Weiter soll er eine Frau in deren Wohnung in Heidenau angegriffen haben, um Sex mit ihr zu haben. Auch sie habe er mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Als er es am nächsten Morgen erneut versuchen wollte, brach er sein Vorhaben ab, weil das Kind der Frau zu schreien anfing. Zuletzt habe er im Juli 2015 eine Frau an mehreren Tagen mehrfach zum Sex mit ihm gezwungen. Unter anderem habe er die Tür abgeschlossen, damit sie nicht fliehen könne.

Warum die Frau Tage danach wieder in R.s Wohnung war, wo sie erneut vergewaltigt worden sein soll, das ist eine der Fragen, die das Gericht nun klären muss. Wie schwer das werden kann, zeigt die Vernehmung der ersten Geschädigten. Sie hat den Übergriff vom September 2012 bis heute nicht verarbeitet, war auch nicht in Behandlung.

Die 23-Jährige weint mehrfach, sagt immer wieder, sie könne sich nicht erinnern, ob R. sie vergewaltigt habe. Auch, nachdem der Vorsitzende Richter Joachim Kubista ihre Polizeivernehmung vom November 2014 vorgelesen hat, sagt sie, sie könne sich nicht erinnern. Dort hatte die Zeugin mehrfach von einer vollendeten Vergewaltigung gesprochen. Die Frau sagt, R. habe einmal plötzlich im Garten ihrer Oma vor ihr gestanden und sie bedroht. Er wisse, wo ihr jüngerer Bruder lebe. Sie habe Angst vor ihm. Er habe so viel über sie gewusst, was sie ihm aber nicht gesagt habe. Die Vermutung der Polizei damals: R. könnte auf der Facebook-Seite der 23-Jährigen einiges über sie erfahren haben.

Der Prozess wird fortgesetzt. Das Gericht hat vorerst sieben Verhandlungstage geplant. Robert R. hat bislang keine Angaben gemacht.