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Sex mit einem Mädchen

Ein Mann stand vor dem Amtsgericht Zittau, weil er mit einer 13-Jährigen geschlafen hat. Ihr Alter habe er nicht gekannt.

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© Matthias Weber

Von Rolf Hill

Ein 28-Jähriger aus Ebersbach-Neugersdorf hat sich jetzt wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Zittau verantworten müssen. Der Angeklagte hatte im Sommer 2016 Geschlechtsverkehr mit einer damals 13-Jährigen. Außerdem habe er ihr im August vergangenen Jahres per Handy Nacktfotos geschickt, auf denen sein erigierter Penis zu sehen war, hieß es in der Anklageschrift weiter.

Bereits im Ermittlungsverfahren hatte der Angeklagte die Taten gestanden. Er versicherte stets, das wahre Alter des Mädchens nicht gekannt zu haben. Bei ihrer Figur und ihrem Auftreten könne sie gut und gern mindestens 16 Jahre alt sein. Erst nachdem die ganze Sache ans Licht kam, rief ihn sein Bekannter, ebenfalls Ende 20, aus Olbersdorf an, der im Sommer 2016 mit der damals 13-Jährigen liiert war. Er klärte den Angeklagten darüber auf und informierte ihn darüber, dass die Mutter der Minderjährigen Anzeige gegen ihn erstattet hatte. Da diese zunächst nicht als Zeugin geladen war, wurde die Verhandlung vertagt.

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages kam dann die mittlerweile 14-Jährige zu Wort. Man habe wahrscheinlich nie über ihr Alter gesprochen. Sie habe vorausgesetzt, dass der Angeklagte das wusste. Zum Geschlechtsverkehr sei es im gegenseitigen Einverständnis gekommen. Allerdings räumte sie ein, dass sie dabei ein schlechtes Gewissen hatte wegen ihres Freundes. Mit diesem sei sie seit November 2015 zusammen. Er habe auch schon oft bei ihnen übernachtet. Dabei sei es aber nie zum Geschlechtsverkehr gekommen. Tatsächlich machte das Mädchen in ihrem Auftreten, ihrer Figur und dem aufgetragenen Make-up auch vor Gericht den Eindruck, einige Jahre älter zu sein. So mache sie sich immer zurecht, bestätigte sie auf eine entsprechende Anfrage des Vorsitzenden, Richter Stephan Folda. Auf Antrag von Oberstaatsanwältin Peggy Brosin wurde die Verhandlung nach dieser Aussage erneut unterbrochen, da noch weitere Zeugen gehört werden müssten. Der ehemalige Freund der Jugendlichen habe von diesen Geschehnissen hinter seinem Rücken nichts gewusst, erklärte er zu Beginn des dritten Verhandlungstages. Er habe seine Freundin und den Angeklagten auch nie allein angetroffen. Erst die Mutter des Mädchens habe ihn informiert, nachdem sie auf dem Handy ihrer Tochter eindeutige Hinweise gefunden hatte. Der Zeuge bestätigte in diesem Zusammenhang, dass es zwischen ihm und der Jugendlichen zu keinen sexuellen Kontakten gekommen sei – mit Rücksicht auf ihr Alter, versicherte er. Nun bestehe das enge Verhältnis nicht mehr.

Letzte Zeugin war eine 13-Jährige, der alle weiteren Beteiligten des Falles bekannt waren. Sie bestätigte, dass sie einmal gemeinsam mit ihrer Freundin und dem Angeklagten am Olbersdorfer See spazieren ging. Dabei habe man rumgealbert und sich auch Komplimente gemacht. An dieser Stelle habe sie selbst auf ihr Alter hingewiesen, das der Freundin wurde nicht erwähnt. Auch diese Zeugin bestätigte, dass diese sich gern herausputzte und in ihrem Auftreten reifer erschien. In einem vertraulichen Gespräch habe sie schließlich von den Fotos und vom Geschlechtsverkehr der Freundin erfahren. Diese habe unter Tränen gesagt, sie bereue das längst.

An diesem Punkt kamen das Schöffengericht, Oberstaatsanwältin Brosin und die Verteidigerin überein, dass man nicht mehr von einem Verbrechen im Sinne der Anklage ausgehen könne. Insbesondere sei dem Täter nicht nachzuweisen, dass er das Alter des Mädchens kannte, oder hätte selbst richtig einschätzen müssen. Blieb noch die Sache mit den Fotos, die als Verbreitung pornografischer Schriften zu werten waren. Nach Verständigung stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag, das Verfahren vorläufig einzustellen. Mit dem entsprechenden Beschluss erteilte das Schöffengericht dem Angeklagten die Auflage, bis Ende Mai 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.