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Sex mit der Peitsche erzwungen

Die Beziehung zwischen einem 27-Jährigen und einer 17 Jahre älteren Radebeulerin ist bizarr und endet schließlich brutal.

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© Symbolfoto: dpa

Von Jürgen Müller

Meißen/Radebeul. Warum nur hat es die 44-jährige Radebeulerin so lange mit dem Angeklagten ausgehalten? Der 27-Jährige ist nicht nur äußerst dominant, sondern auch brutal und rücksichtslos. Und so würgt er seine Bekannte, die er während einer Silvesterparty kennenlernte, auch schon mal bis zur Bewusstlosigkeit. Anschließend hat man Geschlechtsverkehr. Es gibt ständig Gewalt und Demütigungen.

Offenbar ist diese ungewöhnliche Beziehung vor allem auf sexuelle Kontakte ausgerichtet. Das gibt auch der Angeklagte zu. „Ich hatte eine Beziehung zu ihr, weil ich auf der Suche nach sexuellen Erfahrungen war“, sagt er vor dem Meißner Schöffengericht. Er ist wegen Vergewaltigung angeklagt.

An einem Oktoberabend vorigen Jahres schlägt er abends bei seiner Bekannten in Radebeul auf. Sofort kommt es zum Streit. Sie will die Beziehung beenden, er das nicht akzeptieren. Erst packt er die Frau brutal von hinten und drückt sie gegen die Küche, dann zieht er ihr die Hose herunter. Er will ein Intim-Piercing entfernen, das er ihr einmal schenkte. Vor allem aber will er die Frau demütigen. Die Aufforderung seiner Bekannten zu gehen, interessiert ihn überhaupt nicht. Stattdessen duscht er, folgt der Frau, die ins Bett gegangen ist. Dort schlägt er sie brutal mit einer Peitsche, die er sich aus einem Ledergürtel gebastelt hat, zieht der Frau schließlich den Slip herunter, vergewaltigt sie. „Ich wollte ihr deutlich machen, dass sie keine Chance hat, ich ihr körperlich überlegen bin“, gibt er zu.

Für die Vergewaltigung hat er eine bizarre Erklärung: „Ich wollte sie mit dem Geschlechtsverkehr trösten.“ Die Frau lässt alles über sich ergehen, zittert, weint, fragt, warum er ihr das antut. Sie weiß, dass sie ihm körperlich unterlegen ist, ist starr vor Angst. Danach versucht er, der Frau ins Gesicht zu ejakulieren. Das hat er schon mal getan, die Frau empfand das als ekelhaft und abstoßend, wollte es nie wieder. Es ist eine weitere Erniedrigung und Demütigung. Das Auspeitschen sollte für sie eine Strafe sein, der Sex eine Entschuldigung. Er spricht von einer „süßen Strafe“, die aus dem Ruder gelaufen und zu einer echten Strafe geworden sei. Weil die Frau ihn seelisch verletzt habe, wollte er ihr als Ausgleich körperlich wehtun, sagt er. Die Frau erleidet durch die Schläge Verletzungen, viel schlimmer aber sind die seelischen Schäden. Noch viele Wochen später hat sie Panikattacken und Herzrasen. „Dieser Mann hat mein Leben zerstört“, sagt sie.

Der Angeklagte legt ein schriftlich vorbereitetes Geständnis ab. „Es tut mir unendlich leid, was ich ihr angetan habe. Erst durch die Zeugenvernehmungen ist mir das klar geworden. Ihre körperlichen und seelischen Schmerzen erschüttern mich. Ich entschuldige mich, obwohl ich weiß, dass das nicht zu entschuldigen ist“, trägt er vor. Er will freiwillig 3 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Woher der Mann, der nur einen Job auf 450-Euro-Basis hat und in Privatinsolvenz ist, das Geld nehmen will, sagt er nicht.

Die Geschädigte nimmt die Entschuldigung nicht an. „Ich finde es albern, damit jetzt nach über einem Jahr anzukommen“, sagt sie. Nach der Tat schickt sie ihrem Ex-Freund eine Nachricht, bittet ihn, zu ihr zu kommen. „Ich habe Angst. Er hat mich vergewaltigt. Ich weiß nicht, ob er noch im Haus ist“, schreibt sie. Der Ex-Freund ist doppelt schockiert. Er wusste nicht, dass die Frau mit dem Angeklagten eine Beziehung hatte.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Andreas Poth verurteilt den Dresdner wie von Staatsanwältin Yvonne Birke beantragt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Richter beschreibt den Angeklagten als empathielos. Während der Aussage der Geschädigten hatte der Mann gegähnt und sich die Fingernägel gereinigt. Er stehe im Mittelpunkt, alle anderen spielten für ihn keine Rolle. Frauen betrachte er als reine Sexobjekte, wirft der Richter dem Angeklagten vor. Es habe zahlreiche Hinweise der Geschädigten gegeben, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wollte. Dies alles habe der Angeklagte ignoriert. Der hat noch Glück, dass das Gericht die Peitsche oder zumindest deren Verwendung nicht als gefährlichen Gegenstand sah. Dann hätte die Strafe bei mindestens fünf Jahren gelegen.