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Sex-Chat mit einem Teenager

Ein Mann hat sich von einer 13-Jährigen Nacktbilder schicken lassen. Und er war nicht der Einzige.

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© Symbolfoto: dpa

Von Alexander Schneider

Sie verhielt sich plötzlich anders, wenn sie am Computer saß. Das berichtet die Mutter über ihre damals erst 13 Jahre alte Tochter. Sie habe ihr Kind erwischt, wie es mit anderen Männern auf Facebook gechattet und auch Nacktfotos ausgetauscht hatte. Vorsichtshalber ging die Frau zur Polizei. Das war die richtige Entscheidung. Ihr Kind sei lange „sauer“ auf sie gewesen, sagt die Mutter, denn sie hatte den Computer für eineinhalb und das Handy ihrer kleinen Tochter für ein Jahr eingezogen. Die Mutter ist heute 54 und war nun Zeugin in einem Berufungsprozess am Landgericht Dresden.

Angeklagt ist ein 28-Jähriger, der damals in Hartmannsdorf bei Chemnitz lebte. Er ist einer von fünf Männern, zu denen das Mädchen regelmäßige Kontakte unterhalten hatte, die, gelinde gesagt, unangemessen waren. Der sichergestellte Chatverlauf könnte aus einem Pornofilm stammen. Damals, im März 2014, als die Mutter ihre Tochter erwischt hatte.

Der Angeklagte wurde im Juni 2016 am Amtsgericht Dresden wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll bewusst zu der 13-Jährigen Kontakt aufgenommen und sie veranlasst haben, ihm Nacktbilder zu schicken. Er habe dem Mädchen auch Fotos von sich und seinem Geschlecht geschickt. Sie habe sich vor laufender Kamera am Computer entblößt. Die Verteidigung legte Rechtsmittel ein, weil das Mädchen angeblich geschrieben habe, es sei schon 16 Jahre alt. Auch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung.

Monate in psychiatrischer Klinik

Der Prozess zeigt, wie schwierig solche Fälle sein können. Die 13-Jährige etwa muss erhebliche psychische Probleme gehabt haben. Sie war viele Monate in einer psychiatrischen Klinik in Behandlung. „Sie hatte sich selbst verletzt“, berichtete die Mutter. Sie habe Angst gehabt, ihre Tochter könnte sich umbringen. „Nicht nur deswegen“, fügte sie hinzu, um dem Gericht zu verdeutlichen, dass die psychischen Probleme nicht allein mit den Männerkontakten ihrer Tochter zu tun hatten.

Der Richter fragte zunächst die Mutter, weil er abklären musste, ob er dem Mädchen überhaupt eine Vernehmung zumuten kann. Der Angeklagte hatte wieder gesagt, das Mädchen habe sich ihm gegenüber sowohl als 13- als auch als 16-Jährige ausgegeben. Die Staatsanwältin bezweifelte, warum sich das Kind auf Nachfrage jünger gemacht haben soll. Kurz: Die Aussage des Mädchens war entscheidend für einen Schuldspruch. Möglicherweise hatte das Kind auch vor einer gleichaltrigen Freundin angesichts ihrer heimlichen Männerkontakte geprahlt.

Als das Mädchen nun also aussagen sollte, zog die Staatsanwältin die Reißleine. Da die Tat schon vier Jahre zurückliege, können sie sich auch vorstellen, das Verfahren einzustellen, um der Zeugin eine Aussage zu ersparen. Damit waren die Berufungskammer und der Verteidiger sofort einverstanden. Das Gericht stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1 350 Euro vorläufig ein. Der Betrag entspricht einer viermonatigen Freiheitsstrafe.