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Serienstraftäter muss ins Gefängnis

Ein Freitaler wurde zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Die Richterin hatte keine andere Wahl.

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Von Sebastian Martin

Die Anklageschrift zieht sich. Es scheint so, als würde der Staatsanwalt kein Ende finden. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, das Erschleichen von Leistungen – die Palette der vorgeworfenen Straftaten ist lang, für die sich jetzt ein Freitaler vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde verantworten musste. Zusammengekauert sitzt der Drogenabhängige im Gerichtssaal 315 neben seinem Verteidiger. Mal wieder.

Denn der gelernte Baumaschinist und von Hartz IV lebende Mann ist kein Unbekannter. Er steht oft vor Gericht. Man kann ihn getrost als Serienstraftäter bezeichnen. 23 Einträge weist das Bundeszentralregister für ihn aus. Mehrmals haben ihn die Richter schon zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, sodass es zuletzt in Leipzig kein Erbarmen mehr gab. Für drei Monate schickte ihn die dortige Justiz ins Gefängnis. Bevor der Vater von zwei Kindern die Haftstrafe aber antreten kann, hat er als Angeklagter noch zwei weitere Gerichtstermine vor sich – einen davon jetzt in Dippoldiswalde.

Vorwurf Nummer eins: Im August 2012 soll der Mann einen Lkw-Schlüssel der inzwischen aufgelösten Freitaler Transportgesellschaft Hoffmann und Engelhardt entwendet haben. Der Schaden durch den mehrtägigen Ausfall des Fahrzeugs und durch die Reparatur beträgt mehr als tausend Euro. Es ist der einzige Vorwurf des Staatsanwaltes, den der Freitaler bestreitet. Die restlichen vier Anklagepunkte gesteht er, ohne etwas schön reden zu wollen. Ja, er habe die Rechnung für 39 Übernachtungen in einer Heidenauer Pension nicht bezahlt und deren Besitzerin um mehr als 400 Euro geprellt. Ja, er sei ohne gültigen Fahrausweis mit dem Zug in Richtung Nürnberg sowie mit der S-Bahn nach Dresden gefahren und habe den Kontrolleuren den falschen Namen angegeben. Und ja, er habe die beiden Receiver im Wert von insgesamt knapp 200 Euro in einem Dresdner Einkaufsmarkt stehlen wollen, sagt der hagere Mann mit nahezu schulterlangem Haar. Er sei damals in dubiose Kreise geraten, die ihn zum serienmäßigen Diebstahl animiert und später auch mit Schlägen gezwungen haben.

Richterin Daniela Höllrich-Wirth beeindruckt das wenig. Sie berücksichtigt bei der Urteilsfindung zwar, dass der Freitaler aus schwierigen Verhältnissen stammt, die Taten gestanden hat und inzwischen bei seiner Freundin Halt gefunden habe. Aber wegen der vielen Vorstrafen verurteilt auch sie ihn am Ende zu einer Freiheitsstrafe. Für insgesamt anderthalb Jahre muss der Mann nun ins Gefängnis – mindestens. Denn ein Prozess steht noch aus. „Sie haben immer wieder eine Chance bekommen, aber diese nie genutzt“, sagt die Richterin. Der Verurteilte bricht in Tränen aus, sagt aber: „Ich büße jetzt für meine Fehler, um neu anfangen zu können.“