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Schwimmvereine müssen für Hallen mehr zahlen

Die Sportförderrichtlinie wurde überarbeitet. Die Schwimmer spüren nun die Konsequenzen.

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© Sven Ellger

Von Juliane Richter

Einige der mehr als 3 000 Dresdner Vereinsschwimmer müssen vermutlich bald höhere Mitgliedsbeiträge zahlen. Grund dafür sind die geänderten Förderbedingungen für die Vereine. In einem ersten Schritt hatte die Stadtverwaltung vergangenes Jahr die Sportförderrichtlinie neu gefasst.

Daraus ergab sich, dass die Schwimmvereine nicht mehr in diese Förderrichtlinie fallen. Denn: Die Bäder GmbH als Betreiber der Dresdner Hallen bietet die Nutzung den Vereinen nun direkt zu vergünstigten Preisen an. Dadurch wird weniger Geld hin und her überwiesen als früher. Allerdings fördert die Bäder GmbH die Schwimmvereine nicht mehr in der Höhe, wie das früher die Stadt gemacht hat. Hinzu kommt, dass die Bäder GmbH zum Jahresbeginn die Kosten für die Bahnmiete erhöht hat. Vereine der Tarifgruppe 1, welche die stärksten Rabatte bekommen, zahlen für eine 50-Meter-Bahn nun drei Euro pro Stunde. Früher wurden dafür 1,80 Euro berechnet. Vereine der Tarifgruppe 3, die am meisten für die Nutzung zahlen müssen, bringen nun zwölf statt bisher neun Euro für eine Schwimmstunde auf der 50-Meter-Bahn auf. Auf den ersten Blick scheint das wenig. Auf die Masse der Nutzer und Bahnen gerechnet, ergeben sich deutliche Mehrkosten. Laut Heiko Werdin vom USV TU Dresden, dessen Schwimmabteilung etwa 900 Sportler angehören, hatten sich die Kosten für die Bahnmiete dadurch von etwa 10 000 auf 17 000 Euro jährlich erhöht. „Perspektivisch werden wir wohl die Mitgliedsbeiträge erhöhen müssen, um das auszugleichen“, sagt Werdin. Dass die Preise an sich steigen, kann er verstehen. Immerhin würden die Schwimmer mittlerweile oft in neuen Hallen trainieren.

Falk Nietsch, Vorsitzender des Stadtschwimmverbandes, stimmt dem zu. Sollten die Preise so bleiben, könnten die mehr als 20 Vereine damit leben. Allerdings sieht er keine Garantie für dauerhafte Vergünstigungen. „Wir sind auf den guten Willen der GmbH angewiesen. Die derzeitige Regelung ist nirgendwo festgeschrieben.“