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Schwarzbauten an der Talsperre

Besitzer von Wochenendhäusern haben diese ohne Genehmigung umgebaut. Mit einem Trick sollten Strafen umgangen werden.

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© Dietmar Thomas

Von Tina Soltysiak

Kriebstein/Mittweida. So idyllisch die Lage der Bungalowsiedlungen rund um die Talsperre Kriebstein ist, so angespannt ist derzeit die Stimmung einiger Bewohner der kleinen Sommer- und Wochenend-Häuschen. Denn es habe vermehrt anonyme Anzeigen bezüglich illegaler Bauten auf den Grundstücken gegeben. Von einer teilweise „vergifteten Atmosphäre“ spricht Wolfgang Thate, Vorsitzender des Vereins Weilbergsiedlung. „Wir wünschen uns, dass endlich Klarheit geschaffen wird, welche Bauten und Erweiterungen zulässig sind. Dafür müssten sich die Verantwortlichen der unterschiedlichen Siedlungen, die Bauaufsichtsbehörde in der Kreisverwaltung sowie Vertreter der Stadt Mittweida und der Gemeinde Kriebstein unserer Ansicht nach an einen Tisch setzen“, erklärt er im Namen des Vereinsvorstandes. Viel mehr wolle er an dieser Stelle gar nicht zu dem Thema sagen. Er schätzt, dass es etwa 400 Bungalows in den verschiedenen Erholungsgebieten rund um die Talsperre gibt.

136 davon bilden die Weilbergsiedlung in Ehrenberg. Eine Privatperson hatte bei der Gemeinde Kriebstein einen Bebauungsplan für das Areal beantragt, um Baurecht zu schaffen. „Diesen haben wir abgelehnt. Die Siedlung befindet sich im Außenbereich“, begründet Bürgermeisterin Maria Euchler (FWK). Es gibt keine richtige Infrastruktur wie Straßenbezeichnungen und dergleichen. „Würden wir die schaffen, müssten wir sie unterhalten und dafür zahlen. Das können wir uns nicht leisten“, ergänzt sie. Die Weilbergsiedlung zählt, wie die anderen auch, als Wochenendgebiet. „In diesen ist das dauerhafte Wohnen verboten“, erläutert Maria Euchler. Die Gemeinde sei ebenso wie der Verein stark daran interessiert, „wieder den Frieden und die Ruhe eines Erholungs- und Wochenendgebietes“ herzustellen.

Die Siedlungen entwickelten sich bereits zu DDR-Zeiten. Damals herrschten andere Gesetze, wie der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) auf seiner Internetseite informiert: „Nach DDR-Baurecht waren Wochenendhäuser nur außerhalb geschlossener Ortslagen zulässig. Die Bungalows durften höchstens eine bebaute Fläche von 40 Quadratmetern aufweisen, sollten eine Bauhöhe von drei Metern nicht überschreiten und mussten in Leichtbauweise errichtet werden.“ Die Bauherren von damals sind gealtert, teilweise stehen die Grundtücke zum Verkauf. Die neuen, jüngeren Eigentümer haben aber andere Ansprüche. Die Krux: Meist haben die DDR-Bauten einen gewissen Bestandsschutz. Veränderungen wie An-, Um,- oder Neubauten, die ohne Baugenehmigung an den Wochenend-Domizilen umgesetzt worden sind, gelten als Schwarzbauten. Nachträglich einen Bebauungsplan über das Gebiet zu legen und die Schwarzbauten so zu legalisieren, kommt für die Gemeinde Kriebstein nicht infrage.

„Das Landratsamt Mittelsachsen hat nun eigens dafür Mitarbeiter eingesetzt, um dem Schwarzbau rund um das Talsperrengebiet – auch auf Mittweidaer Seite – Herr zu werden“, hat Maria Euchler während der Gemeinderatssitzung gesagt.

„Das Eingreifen durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mittelsachsen war in der Vergangenheit anlassbezogen, so zum Beispiel bei Hinweisen über laufende Bautätigkeiten“, erläutert Kreissprecher André Kaiser. Das heißt, wenn jemand einen Bauherren bei der Behörde verpfiffen hat, ging ein Mitarbeiter der Angelegenheit nach. „Nunmehr wurde die Bauaufsichtsbehörde in diesem Fachbereich personell neu ausgerichtet und die Aufgaben neu geordnet. Denn es ist bekannt, dass es auf der Mittweidaer und Kriebsteiner Flur im Talsperrengebiet eine Reihe von Bauten gibt, die in ihrer heutigen Gestalt nicht vollständig durch Baugenehmigungen legalisiert sind. Dabei handelt es sich vorrangig um Um- und Anbauten an durchaus legal errichtete Wochenendhäuser und Bungalows“, so Kaiser. Wie viele solcher Schwarzbauten bereits identifiziert worden sind, dazu äußert er sich mit Verweis auf laufende Prozesse und Verfahren nicht.