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Schwarzarbeit wird kaum kontrolliert

Nur 3,6 Prozent aller Hotels und Gaststätten wurden geprüft.

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© Symbolbild/dpa

Großenhain. Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden im Landkreis Meißen zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach Angaben der NGG kontrollierte das Hauptzollamt Dresden im vergangenen Jahr 192 Gastro-Betriebe. Das sind 3,6 Prozent aller Hotels und Gaststätten im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Dresdner Zoll. Im Jahr zuvor hatten die Beamten 209 Betriebe im Gastgewerbe geprüft. Allein im Kreis Meißen zählt die Branche 475 Betriebe.

Insgesamt überprüfte das Hauptzollamt Dresden im letzten Jahr 1346 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder von 299 000 Euro und leiteten 67 Ermittlungsverfahren ein, 19 davon im Gastgewerbe. Die Zoll-Bilanz geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) hervor. Diese liegt der NGG vor. Gewerkschaftssekretär Thomas Lissner nennt die Zahlen „alarmierend“. Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Kreis Meißen nun dringend ausweiten, fordert Lissner. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier.

Bundesweit sank die Zahl der Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums allein im letzten Jahr um 17 Prozent. Die NGG zweifelt dabei an einem „ernsthaften Interesse des Ministeriums, künftig mehr zu kontrollieren“. Stattdessen habe sich Wolfgang Schäuble zuletzt für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden im Gastgewerbe ausgesprochen. Thomas Lissner befürchtet, so könnte „tagtäglicher Gesetzesbruch legalisiert werden“. (SZ)