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Schläger aus Zittau muss ins Gefängnis

Der 31-Jährige hat schon oft wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden. Im jüngsten Fall legte er Berufung ein, aber zog sie nun zurück.

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© Matthias Weber

Von Jens-Rüdiger Schubert

Zittau. Der Zittauer ist dem Gericht bereits bekannt. Des Öfteren hat sich der arbeitslose 31-Jährige dort verantworten müssen. Immer kam er mit Bewährungsstrafen davon. Zumindest bis Juni 2016. Da reichte es dem zuständigen Richter am Zittauer Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte gehen den Mann ermittelt und ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt.

Da er wieder mal zuschlug, kassierte er diesmal eine sechsmonatige Haftstrafe. Kurz nach der Urteilsverkündung legte er Berufung gegen das Urteil ein, da er die Strafe nicht akzeptieren wollte. Angeklagt war er wegen zwei Taten.

Den Ermittlungen nach hat er am 30. August 2015 einen Minderjährigen mehrfach ins Gesicht geschlagen. Warum und weswegen kann er nicht mehr genau sagen. Am 24. November desselben Jahres stand er mit seiner Freundin Bier trinkend vor einem Supermarkt. Als eine lautstarke Gruppe Jugendlicher an ihnen vorbei ging, will er gehört haben, wie sich einer aus der Gruppe über seine Freundin lustig machte.

Als er ihn zur Rede stellen wollte, kam es zur Rangelei. Dass der 31-Jährige bei beiden Taten schon unter Bewährung stand, interessierte ihn scheinbar nicht. Zumindest machte er zu seinen Motiven ebenso wenig Angaben wie zu seinen derzeit persönlichen Verhältnissen. Ihm war es nur wichtig dem Gericht zu vermitteln, dass er im Grunde ein friedlicher Mensch ist und völlig unschuldig angeklagt wurde. Mit dieser Strategie kam er nicht weit. Spätestens nachdem er Tatabläufe, die er noch in der ersten Verhandlung gestand, infrage stellte, war klar, dass er damit nicht durchkommen würde. Und mit mehrfachen Bewährungsbruch schon gar nicht.

Das muss auch der Rechtsbeistand des Angeklagten erkannt haben, denn nachdem die Verhandlung aufgrund fehlender Zeugen einige Zeit unterbrochen wurde, zog der Angeklagte seine Berufung zurück. Damit ist das Urteil des Amtsgerichtes rechtskräftig. Und das bedeutet sechs Monate Haft. Der Zittauer wird zudem die Rechnung für seine Taten präsentiert bekommen.

So erhält er seine Ladung zum Haftantritt und muss die Kosten für das Verfahren am Amtsgericht und die Berufung am Landgericht tragen. Die Staatsanwaltschaft hat bereits eine weitere Anklage vorbereitet. Den Ermittlungen nach soll der Mann am 30. August 2016 noch eine Körperverletzung begangen haben.