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Schlachtverbot wegen Geflügelpest

Halter im Beobachtungsgebiet dürfen keine Tiere verkaufen. Hunde und Katzen müssen an die Leine.

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© Dietmar Thomas

Von Maria Fricke

Region Döbeln. Viele große Masthühner und mehr Suppenhühner als sonst – das ist die Konsequenz der Vogelgrippe, mit der Gerd Hinkelmann jetzt leben muss. Der Inhaber des gleichnamigen Geflügelhofes in Zschaagwitz bei Seelitz (Gemeinde Geringswalde) darf zurzeit keine Hühner schlachten. Sein Betrieb liegt im Beobachtungsgebiet, das das Landratsamt am Montag ausgerufen hat. Grund: Bei einem toten Schwan, den die Feuerwehr Geringswalde aus dem Großteich geborgen hat, wurde Vogelgrippe festgestellt.

Drei Kilometer um den Fundort herum hat das Landratsamt einen Sperrbezirk eingerichtet. Bis zu zehn Kilometer reicht das Beobachtungsgebiet. In diesem ist es für 15 Tage verboten, Geflügel aus dem Bestand zu bringen. Konkret heißt das: Halter dürfen weder lebendige noch tote Tiere verkaufen. Das Schlachten von Suppen- und Masthühnern ist demnach bei Gerd Hinkelmann zurzeit nicht möglich. Die Folge: Die Masthühner werden immer größer und finden keine Abnehmer mehr. Doch der Inhaber des Geflügelhofes weiß sich zu helfen. „Dann werden die Tiere für den Verkauf eben zerteilt.“ Die Suppenhühner bleiben im Bestand. „Ein paar mehr fallen da nicht auf“, sagt Hinkelmann.

Es ist das erste Mal, dass der Betrieb wegen der Vogelgrippe das Schlachten einstellen muss. Die Stallpflicht ist für die Tiere kein Problem, sagt Hinkelmann. „Solange sie Futter und Wasser haben, sind sie zufrieden. Bei dem Wetter sind sie ohnehin nicht gern draußen“, so Gerd Hinkelmann weiter. Seit Mitte November sind Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere einzusperren. Bei Hinkelmann betrifft das rund 5 000 Hühner sowie 100 Enten. Bis vor Weihnachten hatte der 64-Jährige auch noch Gänse. Bei denen war die Stallpflicht nicht ohne. „Sie haben Schläuche zerkaut“, schildert der Geflügelhalter. Die Enten sind noch Restbestand von Weihnachten. Hinkelmann vermutet, dass die Kunden aufgrund der kursierenden Geflügelpest weniger Enten gekauft haben. Obwohl der Bestand von Hinkelmann gesund ist.

Noch sieht der 64-Jährige die Situation gelassen. Zumal er Eier noch verkaufen darf. Er hofft jedoch, dass die Geflügelpest nicht auf die Nutztiere übertragen wird. Und, dass die Situation nicht zu lange anhält. „Wenn es nicht gerade vier Wochen andauert, überstehen wir das schon.“

Viele Geflügelhalter in und um Geringswalde bekommen derzeit Besuch. Nachdem Fund des infizierten Schwans kontrolliert das Landratsamt sämtliche gemeldete Bestände. Wer Wassergeflügel wie Enten oder Gänse hält, der muss auch mit Tests rechnen. Proben werden auch von Tieren genommen, die klinisch auffällig sind. Das teilte Kreissprecherin Cornelia Kluge mit.

Auch bei Wolfgang Lehmann aus Langenau bei Hartha waren die Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) am Dienstag gewesen. Der 76-Jährige züchtet seit 1963 Hühner. Derzeit leben bei ihm 32 Tiere. Alle eingesperrt aufgrund der Stallpflicht. „Im Winter sind sie sowieso drin“, meint auch er. Schlimmer wäre es, wenn es draußen jetzt schon grün wäre und die Zucht begonnen hätte. Doch die startet meist erst im März. „Das Landratsamt hat geschaut, ob auffällige Tiere hier sind“, berichtet Lehmann. Gefunden wurde nichts. Lehmanns Tiere leben in verschiedenen Stämmen, ein Hahn mit fünf bis sechs Hühnern pro Stamm.

Bis Dienstagabend sind beim LÜVA 76 Tierproben registriert worden. „Davon sind 73 in die Untersuchungsanstalt eingesandt. Aktuell liegen 53 negative Ergebnisse und ein positives Ergebnis vor“, sagt Kreissprecher André Kaiser.

Auf Grundstück darf Hund raus

Für Verwirrung sorgt für viele die Leinenpflicht für Hunde und Katzen, die sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet gilt. Die Tiere dürfen nicht frei umherlaufen. „Durch die Maßnahme soll verhindert werden, dass die Tiere den Erreger verschleppen“, teilte Kreissprecherin Cornelia Kluge mit. Theoretisch könne das Virus durch direkten Kontakt auf Hund und Katze übertragen werden, praktisch sei dies bisher jedoch noch nicht passiert. Auf dem eigenen Grundstück dürfen Hund und Katze allerdings frei herumlaufen, insofern das Gelände eingezäunt ist, so Cornelia Kluge weiter. Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, müsse mit einer Anhörung und einer Bußgeldstrafe rechnen.

Für Hunde sei die Leinenpflicht kein Problem, so Marlies Przybilla, die Chefin des Tierheimes Wiesengrund in Ostrau. An der langen Leine gehalten, gebe es für die Tiere viele Möglichkeiten, sich zu bewegen. „Bewegung ist alles für einen Hund“, stellt sie klar. Schwieriger ist es für Katzen. Wohnungskatzen seien daran gewöhnt, drinnen zu sein. Tiere, die sonst draußen leben, müssten eigentlich an die Leine. Eine Katze, die das nicht gewöhnt ist, könnte jedoch in Panik verfallen, wenn sie angeleint wird, sagt Marlies Przybilla.