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Schimmel in der Wohnung

In Rothenburg dreht sich alles um die Frage: Fehler bei der Sanierung oder beim Lüften? Jetzt gibt’s einen Vor-Ort-Termin.

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© Jens Trenkler

Von Frank-Uwe Michel

Rothenburg. Santana und Marcel Jaeschke hatten lange nach einer passenden Wohnung gesucht. Im Spätsommer 2016 waren sie endlich fündig geworden und im September zogen sie in der Südstraße 10 ein. Küche, Schlafzimmer, Wohnstube, Kinderzimmer - endlich Platz für den fünfjährigen John und den neun Monate alten Till. Inzwischen ist die Freude aber der Ernüchterung gewichen. Grund dafür ist Schimmelbildung an mehreren Stellen, besonders schlimm ist die Situation im Schlafzimmer. „Als wir einzogen, war alles top“, sagt die 26-Jährige. Doch nach drei Monaten fing alles an. Der Schimmel im Schlafzimmer und in der Küche kam langsam, setzte sich fest und wurde mehr. Der herbei gerufene Hausmeister bezeichnete den Schaden als Lüftungs- und Heizungsproblem, verursacht von den Mietern. Das jedoch wollten Jaeschkes nicht auf sich sitzen lassen und wandten sich an die Hausverwaltung. Die schickte einen Baufachmann, der den betroffenen Wänden eine Spezialbehandlung angedeihen ließ, woraufhin kurze Zeit Ruhe mit dem Schimmel war.

Im Februar, März und April 2017 entwickelten sich jedoch erneut bedenkliche Flecken an der Wand. Der Schimmel war zurückgekehrt - nicht groß, sondern kleinporig. Aber mit dem Bestreben, sich auszubreiten. Santana und Marcel Jaeschke beobachteten das Geschehen ganz genau. „Wir haben Bilder an die Verwaltung geschickt, aber es tat sich nichts.“ Insgesamt acht Mietparteien im Aufgang Nummer 10 hätten ähnliche Probleme, erzählen sie. „Wenn das Wasser irgendwo in der Wand versickert, ist doch klar, dass sich da Schimmel bilden kann“, wettert der 30-jährige Familienvater. Seit Juni behalten die Rothenburger 35 Prozent der Miete vorläufig ein. Ab November wollen sie bis zur Klärung der Angelegenheit nur noch die Hälfte zahlen. Die Folge: Zahlungsaufforderungen der Hausverwaltung, denn die möchte keinesfalls auf Geld verzichten.

Im Moment führen Santana und Marcel Jaeschke ein Lüftungsprotokoll, in dem Temperatur und Luftfeuchtigkeit registriert werden. Dazu geraten hat ihnen der Mieterschutzverein Görlitz. Ina Lauber, die zuständige Beraterin: „Die momentan hohen Außentemperaturen sind natürlich ungünstig. Besser ist es, wenn es draußen kälter wird. Die Luftfeuchtigkeit im Freien ist dann geringer. Und kalte Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf.“ Deshalb plädiert sie dafür, die Sache ruhig anzugehen und erst abzuklären, welche Ursache die Schimmelbildung hat. „Natürlich ist die Situation in der Wohnung katastrophal. Weil nicht nur die Wände, sondern auch Gegenstände in den Räumen betroffen sind, lässt sich vermuten, dass das Problem eher mit Baupfusch zu begründen ist.“ Wäre der Schimmel ausschließlich an den Wänden zu finden, würde das auf falsche Lüftung hindeuten.

Um dies abzuklären, hat nun auch ein Gutachter aus Reichenbach die Wohnung der Jaeschkes in Augenschein genommen. „Nach meiner Einschätzung handelt es sich hier um Tiefennässe. Wären die Wände nur oberflächlich feucht, wäre das ein Hinweis auf unangebrachte Lüftung“, erläutert Georg Brendler. Wahrscheinlich sei bei der Sanierung die Abdichtung der Fensterbänke unglücklich gelaufen. „Wenn der Wind ungünstig bläst und Wasser auf der Fassade steht, könnte die Feuchtigkeit den Weg nach innen finden.“ Dies sei ein hervorragender Nährboden für den Schimmel. Der Gutachter für Bauwerksschäden empfiehlt deshalb, zu ergründen, wo es ein Problem mit der Abdichtung der Fassade gibt. „Möglicherweise sind es auch die Fugen zwischen den Betonplatten. Wenn dort Wasser dahinter steht, könnte es in die Wohnung drücken.“ Am besten sei es, Hausbesitzerin oder Verwalter würden die mit der Sanierung des Gebäudes beauftragte Baufirma kontaktieren und gedanklich rekonstruieren, was eventuell schief gelaufen ist. Ein Altschaden komme nicht infrage, so Brendler, denn dann müsste die Feuchtigkeit allmählich aus der Fassade herausgetrocknet sein. Und auch falsches Lüftungsverhalten schließt der Experte inzwischen aus. „Dann würde der Schimmel in allen Räumen auftreten - und nicht nur in Schlafzimmer und Küche auf der Straßenseite.“

Bei der zuständigen Blasewitzer Grundstücksverwaltungsgesellschaft, die im Auftrag der in Sinzheim lebenden Eigentümerin die Wohnungen in den Eingängen neun bis zwölf betreut, setzt man auf Aufklärung. Jürgen Franz, der zuständige Mitarbeiter: „Wir können nicht ohne Weiteres beantworten, wo die Feuchtigkeit herkommt. Denn wir haben die Wohnungen erst nach der Sanierung und dem Verkauf als Verwalter übernommen.“

Um die Ursache herauszufinden, hat Franz sein Kommen für diesen Sonntag angekündigt. Dann führt die Hausverwaltung in der von ihr betreuten Immobilie von 13 bis 16 Uhr einen Tag der offenen Tür durch. „Ich werde mir von der Familie Jaeschke alles genau zeigen lassen. Danach müssen wir entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll.“ Eine Möglichkeit ist die Einigung beider Seiten, eine andere die Kündigung des Mietverhältnisses. Die ist nach Auskunft von Ina Lauber vom Mieterschutzverein durchaus rechtens, wenn durch den teilweisen Mieteinbehalt ein Gesamtrückstand von zwei Monatsmieten zusammengekommen ist.