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Schilder werden überprüft

Die Reparatur der Schäden läuft. Einige Stadträte befürchten, dass der Weg rasch zerfahren wird.

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© Dietmar Thomas

Von Heike Heisig

Roßwein. Die Firma Wilhelm & Co. aus Mutzschen beseitigt gegenwärtig im Zweiniger Grund 2013 entstandene Hochwasserschäden. Die Reparatur einer historischen Bogenbrücke ist bereits abgeschlossen (DA berichtete). Jetzt soll es mit den folgenden Brücken, die eher Durchlässe sind, weitergehen.

Stellenweise werden Vorkehrungen getroffen, dass das nächste Hochwasser nicht dieselben Schäden anrichten kann und Notüberläufe eingerichtet. Die Bauarbeiter werden Bachböschungen wieder herrichten und gegen Ausspülungen sichern. Diese hat es auch am Weg selbst gegeben. Der wird auf einer Breite von etwa drei Metern wieder hergerichtet. Weil alle Baumaterialien auf einem Weg zu transportieren sind, ist die Brücke am Eingang aus Richtung Mahlitzsch, über die sämtliche Baufahrzeuge rollen müssen, zuletzt dran. Wahrscheinlich erst im kommenden Jahr.

Da sich der Weg durchs Tal schlängelt, verläuft er hier mal auf Roßweiner und dort mal auf Döbelner Flur. Beide Kommunen haben sich über die Reparatur verständigt. Insgesamt wird es sechs Abschnitte geben. Für die vier Bereiche, für die Roßwein zuständig ist, fallen Kosten von rund 330 000 Euro an. Das ist weniger als die Kostenschätzung vorab vermuten ließ, sagte Bauamtsleiterin Petra Steurer.

Trotzdem kommt viel Geld zum Einsatz, finden einige der Räte – selbst, wenn die Kommune das aus dem Hochwasserfonds zurückerstattet bekommt. Stadtrat Steffen Zaspel (Freie Wähler) forderte daher, Vorkehrungen zu treffen, dass der Weg im Anschluss nicht gleich wieder zerfahren wird. Auf seine Nachfrage hin, welcher Kategorie der Weg angehört, antwortete Matthias Lange vom Bauamt, dass es sich um einen Wald- und Wirtschaftsweg handelt. Der könne vom Forst und der Kommune als Eigentümer für Pflegearbeiten befahren werden.

„Von Mahlitzsch her ist das aber so nicht ausgeschildert“, sagte Steffen Zaspel. Wünschenswert sei seiner Meinung nach eine gut erkennbare Sperrung für den allgemeinen Verkehr. Matthias Lange zweifelt an, ob das überhaupt notwendig ist: „Es handelt sich um ein Landschaftsschutzgebiet. Das darf ohnehin nicht befahren werden.“ Steffen Zaspel geht davon aus, dass diesen Fakt nicht jeder Kraftfahrer weiß. Daher wird auf seine Anregung hin in der Zeit, in der die Brücken und der Weg im Zweiniger Grund repariert werden, über eine eventuelle Neubeschilderung nachgedacht. Das sicherte Bürgermeister Veit Lindner (parteilos) zu. In der Beschlussvorlage, die die Stadträte auf dem Tisch hatten, war immer von einem Rad- und Wanderweg die Rede.

Für einen Durchgangsverkehr ist die Verbindung im Zweiniger Grund überhaupt nicht ausgelegt. Das hatte Planer Olaf Weidauer schon bei der Vorstellung der Reparaturarbeiten im vergangenen Jahr erklärt. Rettungsfahrzeuge könnten den Weg aber durchaus nutzen.

Dringenden Handlungsbedarf sieht Revierförster Dirk Tenzler nicht. Er kann das gut einschätzen – er wohnt am Eingang zum Zweiniger Grund. Fahrzeuge, die dort entlangfahren, sieht er kaum. Sicher auch, weil die Verbindung bis zur Margarethenmühle nicht durchgängig befahrbar ist.

Der etwa 2,5 Kilometer lange Weg zwischen Mahlitzsch und Naußlitz führt durch das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Freiberger Mulde - Zweiniger Grund. Wer in Landschaftsschutzgebieten auf verbotenen Flächen fährt oder reitet, der muss laut sächsischem Bußgeldkatalog mit einer Strafe von mindestens 25 Euro rechnen. Die Strafobergrenze liegt bei 2 500 Euro.