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Schafhalter in der Kritik

Eine Herde in Canitz steht auch den Winter über draußen. Bei den Anwohnern wirft das Fragen auf. Zu Recht?

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© Sebastian Schultz

Von Stefan Lehmann

Riesa. Seit einigen Tagen bekommt die Firma Theinert und Rienecker häufiger besorgte oder verärgerte Anrufe aus Riesa. Der Grund steht in Riesa-Canitz auf der Weide: eine Schafherde, die hier auf den Stoppelfeldern grast. Einige Canitzer sorgen sich offenbar um das Wohl der Tiere – und rufen bei dem Strehlaer Landwirtschaftsunternehmen an. Dabei gehörten die Tiere gar nicht zum Unternehmen, sagt Hubert Bloy, der bei Theinert und Rienecker als Schäfer angestellt ist. „Unsere Schafherde steht längst im Stall“, sagt er.

Die Herde, die entlang der Pochraer Straße auf den Stoppeln steht, gehört nach SZ-Informationen einem privaten Halter aus dem Raum Cavertitz. Der kümmere sich zu wenig um seine Tiere, sagen Anwohner. Außerdem würden die Herdenschutzhunde regelmäßig ausbüxen und dann durch den Stadtteil spazieren. Zudem sei auf dem Feld noch Jauche und Dünger ausgebracht worden, kurz bevor die Tiere zum Weiden auf diese Fläche getrieben wurden.

Amt sieht keine Probleme

Die Schafweide in Canitz mag einen etwas trostlosen Anblick ergeben – aber verstößt der Halter damit auch gegen den Tierschutz? Das Veterinäramt des Landkreises kommt in dieser Hinsicht offenbar zu einer anderen Bewertung als die Anwohner. Zwar sei ein aktueller Hinweis erst am 21. Dezember eingetroffen, heißt es seitens des Veterinäramts. „Diese Form der Schafhaltung des betreffenden Schäfers ist im Veterinäramt jedoch bereits aus den vorangegangenen Winterperioden bekannt“, erklärt ein Sprecher. „Sie wird generell durch die Bevölkerung sehr kritisch bewertet, kann allerdings bei Gewährleistung gewisser Mindeststandards behördlich nicht untersagt werden.“ Unter anderem sollte den Tieren ein wirkungsvoller Schutz vor Wind und Wetter zur Verfügung stehen, etwa Strohballen, Hecken oder etwa Anhängefahrzeuge. Außerdem müsse die Versorgung mit Futter und Wasser sichergestellt sein. Und für den Fall, dass trächtige Schafe unter den Tieren sind, müsse der Schäfer einen entsprechend geschützten Ort zur Verfügung stellen, etwa einen mit Einstreu ausgelegten Anhänger.

Der Behauptung, das Feld sei zuvor gedüngt worden, habe der Schäfer widersprochen. „Kein vernünftiger Tierhalter wird mit seinen Tieren Feldflächen abweiden, wenn besagte Flächen kurz zuvor mit Jauche und Dünger bearbeitet wurden“, heißt es seitens des Veterinäramts. „Im vorliegenden Fall wurde auf die Zwischenfruchtfläche nach Aussage des Schäfers lediglich ein kurzgehäckseltes Einstreu-Heu-Gemisch zur Bodenverbesserung vor der Beweidung ausgebracht.“ Mittlerweile stehen die Tiere ohnehin auf einem anderen Abschnitt des Feldes – auch das ein Zeichen, dass der Halter sie nicht grundsätzlich verwahrlosen lässt.

Einen Verstoß gegen den Tierschutz sieht das Veterinäramt derzeit jedenfalls nicht. Auch unter anderen Schäfern herrscht im Grunde Einigkeit darüber, dass es möglich ist, die Tiere auch draußen zu halten – solange die Schafe zugefüttert werden. Was allerdings die Lämmer angeht, müsse der Halter aufpassen, sagt einer. Denn wenn doch einmal ein heftiger Kälteeinbruch komme, dann würden die Tiere das wohl nicht überstehen. Besser wäre es seiner Ansicht nach gewesen, die Schafe nicht erst zuzulassen.