Merken

Satzung ist hinfällig

Ein Beschluss reicht nicht aus, um eine Satzung aufzuheben, sagt Hauptamtsleiterin Michaela Neubert.

Teilen
Folgen
© André Braun

Roßwein. Die Satzung wird nicht mehr gebraucht. Sie mit einem einfachen Beschluss aufzuheben, geht aber nicht. Das wurde in der zurückliegenden Ratssitzung deutlich. Hauptamtsleiterin Michaela Neubert erklärte: „Ein Beschluss reicht nicht aus, um eine Satzung aufzuheben.“ Dafür bedürfe es einer neuen Satzung. Einige Räte verstehen das nicht.

Bei der Satzung, um die es in der Sitzung ging, handelt es sich um das Ortsrecht, das die Benutzung von Leichenhalle und -kühlzellen auf dem Friedhof in Roßwein regelt. Die Satzung stammt aus dem Jahr 2002. Seitdem hat sich im Bestattungswesen viel verändert.

„Mittlerweile verfügen die Bestattungsunternehmen über eigene Einrichtungen, sodass die Kommune keine mehr vorhalten muss“, erklärte die Hauptamtsleiterin. Genutzt wurden die Kühlzellen ausschließlich für Erdbestattungen. Die Zahl hat in den vergangenen Jahren abgenommen. Daher hätten sich auch keine Investitionen in die Leichenhalle, die zweifelsohne nötig gewesen wären, gelohnt. Aus diesem Grund hat die Kommune 2010 eine Vereinbarung mit der Entsorgungsgesellschaft Döbeln getroffen. „Wird eine Kühlzelle benötigt, können wir die im Krematorium in Döbeln nutzen“, so Michaela Neubert.

Die Stadträte stimmten der Aufhebungssatzung ausnahmelos zu. (DA/sig)