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Sanitäter verschickt Kinderpornos

Als er noch in Freital wohnte, hat ein 26-Jähriger Sexvideos von Mädchen im Internet getauscht. Nun wurde er dafür verurteilt.

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Von Stephan Klingbeil

Freital. Im April 2015 kam die Polizei. In Baden-Württemberg durchsuchten die Beamten die Wohnung eines Mannes. Sie fanden etliche Kinderpornos. Der Abgleich der auf Festplatten gespeicherten Aufnahmen mit Daten aus dem Archiv des Bundeskriminalamts lieferten mehrere Hundert Treffer, so die Staatsanwaltschaft Rottweil. Es war Datenmaterial, das fast ein Jahr später auch einem Dresdner zum Verhängnis wurde, der damals aber noch in Freital wohnte.

Denn über ein entdecktes Internet-Protokoll der 22 Chatpartner des Schwaben kamen die Ermittler dem heute 26-jährigen Rettungssanitäter in Sachsen auf die Spur. Sie durchsuchten schließlich im März 2016 seine Wohnung im Stadtteil Zauckerode. Auf den dort gefundenen Datenträgern soll der Deutsche etliche Erwachsenenpornos, aber eben auch rund 60 Videos und Fotos von Mädchen und weiblichen Teenagern beim Sex gespeichert haben. Die Staatsanwaltschaft beschränkte ihre Anklage allerdings auf 28 der Aufnahmen.

Der Mann musste sich nun wegen des Besitzes und Tauschs der illegalen Sexvideos am Amtsgericht Dippoldiswalde verantworten. Er soll zwischen Februar und November 2015 die 26 Kinder- und zwei Jugendpornos mit anderen Internetnutzern getauscht haben. Meist nachts oder abends, teilweise auch mehrmals am Tag habe der Angeklagte, der auch bei der freiwilligen Feuerwehr aktiv ist, die illegalen Dateien empfangen und weiterverschickt. Dabei hätte er wie andere Täter den Nachrichtendienst Instant Messenger der Online-Plattform Skype genutzt – anonym für die weiteren Mitglieder des Chats mit bestimmten Kennnamen. Der Angeklagte tauschte damals unter „enjoyfirefight“ die Sexvideos.

„Die ist doch schon älter als 14“

Der 26-Jährige bestreitet die Taten nicht. Im Gegenteil. Er sei sogar eher froh gewesen, als die Polizei vor der Tür stand, sodass „es endlich“ aufhört. „Ich weiß nicht, wieso ich das getan habe, aber ich habe diesen Riesenfehler gemacht, für den ich nun gerade stehen muss“, betont er. „Die vergangenen zwei Jahren bis zum Prozess waren auch nicht schön für mich.“ Während seine Partnerin weiter zu ihm stand, wendeten sich einige Freunde ab. Sein Arbeitgeber gab ihm indes auch noch eine Chance.

Sein Anwalt spricht dann für ihn und versichert, dass sein Mandant keine pädophilen Neigungen hätte. Da äußert das Gericht eher Zweifel. Es weist auch auf den Inhalt eines Chats des Angeklagten vom Februar 2015 hin. Darin beschwere er sich etwa darüber, dass eines der Mädchen in den von einem anderen Nutzer verschickten Sexvideo „doch schon älter als 14 ist“.

Das Gericht verurteilt den bisher noch nicht vorbestraften 26-Jährigen schließlich zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung –  und bleibt so drei Monate unter der Forderung des Staatsanwalts. Die Verteidigung hielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für angemessen. Darüber hinaus muss der Sanitäter aber noch die Prozess- und Gutachtenkosten tragen und als Bewährungsauflage 2 000 Euro an den Verein Kinderarche Sachsen in Radebeul zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.