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Samuraischwert-Angriff wegen Fahrrädern

Ein Meißner wirft ein Fahrrad in die Triebisch, ein anderes auf den Hinterhof. Sein Motiv ist Ausländerfeindlichkeit.

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© Claudia Hübschmann

Von Jürgen Müller

Meißen. Fahrräder sind zum Fahren da, aber manchmal können sie auch fliegen. So wie an jenem Oktobertag vorigen Jahres. Da kommt ein Meißner mal wieder betrunken nach Hause in die Wohnung auf der Neugasse. Im Hausflur stehen zwei Fahrräder. Eines wirft der 31-jährige gebürtige Riesaer in die Triebisch, das andere kracht er auf den Hinterhof. Beide Räder gehen kaputt, sind nicht mehr zu benutzen. Sein Motiv ist nicht etwa Ordnungsliebe, sondern pure Ausländerfeindlichkeit. Denn die Räder gehören zwei Syrern. Einer von ihnen wohnt in dem Haus, der andere ist bei diesem zu Besuch. Durch den Krach kriegen die beiden mit, was passiert ist, wollen den Meißner zur Rede stellen, klopfen an der Wohnungstür. Der kommt mit einem Samuraischwert, will damit zuschlagen, verfehlt aber einen der Syrer. Der greift nach der Klinge, es gelingt ihm, das Schwert zu zerbrechen. Denn es ist nur ein stumpfes Deko-Schwert. Dennoch verletzt er sich an der Hand und am Kopf.

Er habe schon kurz zuvor Ärger mit Ausländern gehabt, sagt der Angeklagte. Das Haus, in dem sein Kumpel wohnt – ebenfalls in der Neugasse – sei „von Ausländern besetzt“ worden. Überall läge Müll herum, Sachen würden aus dem Fenster geworfen. „Die hat man einfach reingesetzt und ihnen nicht erklärt, wie das hier läuft“, sagt er. In dieser Stimmung und wie immer ziemlich angetrunken kommt er nach Hause. Die Syrer hätten ihn „ziemlich aggressiv“ zur Rede stellen wollen. Deshalb habe er das Schwert geholt. Er wollte erreichen, dass sie wieder abziehen. Doch hätte er nicht einfach nur die Tür zumachen müssen, fragt der Richter. Die Freundin des Angeklagten widerspricht: „Da hätten die die Tür eingetreten“, behauptet sie.

Wenn er das Schwert nicht ergriffen hätte, hätte er ihn getroffen. „Da wäre ich jetzt wohl tot“, sagt einer der beiden Syrer. Er habe nicht gewusst, dass es nur ein Deko-Schwert ist, habe versucht, es dem Angreifer aus der Hand zu nehmen. Er sei jetzt traumatisiert, der Angeklagte habe ihn körperlich und psychisch verletzt, habe ihn an seinem Eigentum geschädigt, sagt er. Dass Ausländerfeindlichkeit das Motiv des Angeklagten war, bestätigt auch dessen Freundin. „Wären es Fahrräder von Deutschen gewesen, hätte ihn das nicht gestört“, sagt sie.

Der Angeklagte ist nicht nur Alkoholiker, er hat auch schon eine beachtliche kriminelle Karriere hinter sich. So saß er wegen Totschlags eine achtjährige Jugendstrafe vollständig ab, musste insgesamt schon 14 mal vor Gericht erscheinen, auch wegen Körperverletzung. Weil er nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis gegen die Führungsaufsicht verstieß, wurde er dreimal verurteilt. Insgesamt sechs Monate Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Auch die wird er jetzt absitzen müssen zusätzlich zu der Haftstrafe von acht Monaten, zu der ihn der Richter diesmal verurteilt. „Sie sind eine wandelnde Zeitbombe. Auf Dauer können sie kein Leben mit Alkohol führen, ohne Straftaten zu begehen“, so der Richter.

Der Angeklagte habe schon einmal eine Grenze überschritten und nichts daraus gelernt. Schon damals habe Alkoholmissbrauch eine Rolle gespielt, doch in all den Jahren habe er nichts dagegen unternommen. Auch Geld- und Bewährungsstrafen hätten nicht geholfen, ihn von weiteren Straftaten abzuhalten, begründet der Richter sein Urteil. Jetzt helfe nur noch Haft.