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Sachsen gibt Wolf zum Abschuss frei

Nach der jüngsten Attacke des Rosenthaler Rudels reagieren die Behörden – stellen aber strenge Bedingungen.

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© dpa

Von Sebastian Kositz

Bautzen. Für die Menschen in dem Dorf Laske bei Ralbitz bot sich am vergangenen Sonntag ein schrecklicher Anblick. Fast überall in der kleinen Siedlung lagen die Kadaver verendeter Schafe oder kämpften verwundete Tiere noch gegen den Tod. Die jüngste Wolfsattacke auf eine Schafsherde in der Gegend östlich von Kamenz forderte mindestens 15 tote Tiere. Schon mehrfach hatte dort das berüchtigte Rosenthaler Rudel zugeschlagen. Jetzt reagieren die Behörden: Sachsens Umweltministerium hat nach wiederholten Bitten aus dem Landkreis Bautzen sein Einvernehmen zur Bejagung des Rosenthaler Rudels gegeben.

Die Genehmigung „zur Entnahme eines Wolfes“ ist allerdings an strenge Bedingungen geknüpft und obendrein auch zeitlich befristet. Die Regeln erlauben lediglich den Abschuss eines Wolfes – quasi als Abschreckung für den Rest des Rudels. Und: Der Wolf darf nicht einfach so in der freien Wildbahn geschossen werden. Die Abschussgenehmigung gelte nur dann, wenn sich Wölfe einer Herde nähern und vorhaben, diese anzugreifen. Das Landratsamt darf nun als Antragsteller und zuständige Behörde einen oder mehrere Jäger beauftragen, um den Abschuss bei drohender Gefahr vorzunehmen.

Rudel steht schon länger im Fokus

Das Rosenthaler Rudel steht wegen der fortwährenden Angriffe auf Nutztierherden schon länger im Fokus. In den vergangenen Monaten fielen den Raubtieren in der Gegend um Ralbitz insgesamt bereits mehrere Dutzend Schafe zum Opfer. Dabei hatten die Viehhalter eine ganze Reihe von Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Die Wölfe ließen sich jedoch weder von hohen Elektrozäunen oder Flatterbändern aufhalten. Offenbar hatten es die Tiere mit der Zeit gelernt, diese Sicherungen zu überwinden.

Um weitere Attacken zu verhindern, ist nach Ansicht des Umweltministeriums inzwischen „die Entnahme trotz des grundsätzlich auch weiterhin bestehenden strengen Schutzes der Wölfe gerechtfertigt, da keine weiteren für die Tierhalter zumutbaren Alternativen zum Schutz der Nutztiere bestehen.“ Die Genehmigung gilt zunächst nur bis Ende November. „Das Landratsamt hat das so auch beantragt. Aus den Erfahrungen wissen wir, dass Wölfe nach einem Riss oft innerhalb von zehn Tagen wiederkommen, um einen weiteren Versuch zu unternehmen“, erklärt Frank Meyer, Sprecher im sächsischen Umweltministerium.

Beim Umweltministerium abgeblitzt

Bereits im Frühjahr hatte Bautzens Landrat Michael Harig (CDU) nach ähnlichen Vorfällen wie jetzt einen ersten Anlauf für eine Abschusserlaubnis unternommen – war damit aber mehrfach beim Umweltministerium abgeblitzt. Der Politiker, der in seiner Freizeit selbst Schafe züchtet, begrüßt die Entscheidung. „Die Erteilung des Einvernehmens zur Bejagung im Bereich des Rosenthaler Rudels ist ein erster wichtiger Schritt, um die Konflikte zwischen Artenschutz und Nutztierhaltung zu minimieren“, erklärt Michael Harig.

Bautzens Landrat genügt das allerdings noch nicht. Er fordert mehr: „Weitere Schritte müssen folgen, um die Wolfspopulation wirksam zu regulieren“, sagt Harig. Der Politiker verweist auf Initiativen mehrerer Bundesländer und hofft, dass auf diesem Wege die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können. „Ein nachhaltiger Artenschutz ist gegen die berechtigten Interessen der Menschen im ländlichen Raum dauerhaft nicht möglich“, so der Landrat.

Wolf Pumpak entkam den Jägern

Die jetzige Entscheidung des Umweltministeriums erlaubt in Sachsen nicht zum ersten Mal den Abschuss eines Wolfes. Schon einmal hatten die Behörden ihre Zustimmung für die Tötung eines Tieres erteilt. Das Landratsamt Görlitz hatte schlüssig darstellen können, dass der Wolf Pumpak unter bestimmten Voraussetzungen Menschen gefährde und dass es kein anderes geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr gebe. Zum Abschuss des Tiers kam es allerdings nicht. Denn Pumpak hatte sich in der Folge nicht mehr blicken lassen.