Merken

„Rodelhang-Hitler“ endgültig in Haft

Ein 32-jähriger Gewalttäter aus Geising hat am Montag in Dresden sein früheres Urteil akzeptiert und so eine weitere Strafe vermieden.

Teilen
Folgen
© dpa (Symbolfoto)

Von Alexander Schneider

Dresden/Altenberg. Mit seinem Angriff auf zwei Flüchtlinge aus Afghanistan an einem Rodelhang in Geising bei Altenberg hat ein 32-Jähriger für Schlagzeilen gesorgt. Im Hitler-Outfit, mit straff rasiertem Oberlippenbart und unter einem Helm, auf dem ein Hakenkreuz prangte, hatte Christopher F. aus Geising auf einen Mann aus Afghanistan eingeprügelt, mit dem er an dem Hang zusammengestoßen war. Als ein zweiter Flüchtling zur Hilfe kam, stieß F. auch den weg, zeigte mehrfach den Hitlergruß. Am Amtsgericht Dippoldiswalde wurde der häufig vorbestrafte Mann, der inzwischen eine frühere Haftstrafe wegen räuberischer Erpressung absitzt, im Mai zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil hatte F. Berufung eingelegt.

Am Montag saß der 32-Jährige, der aus Rheinland-Pfalz stammt, erneut vor einer Richterin, nun am Amtsgericht Dresden. Laut Anklage soll F. bereits im Juni 2015 in Altenberg einen Opel demoliert haben. Er habe mit dem Knie eine Beule in das Fahrzeug gestoßen, dann einen Außenspiegel abgetreten. Sachschaden: rund 1 400 Euro. Der Hintergrund der Attacke blieb im Prozess offen. Der Angeklagte soll jedoch auch damals schon mit Nazi-Parolen unangenehm aufgefallen sein.

Verteidiger Ronald Mayer kam schnell zur Sache. Die Staatsanwaltschaft Pirna habe bereits mit Anklageerhebung angedeutet, nicht auf eine weitere Verurteilung zu bestehen, sollte das Urteil aus Dippoldiswalde rechtskräftig werden, sagte Mayer – und zog ein entsprechendes Schreiben hervor. Mayer: „Das Urteil aus Dipps war ohnehin etwas hart.“ Mit einer Einstellung dieser neuen Sache jedoch könne sich sein Mandant abfinden. Und so kam es auch. Mit Mayers Verzicht auf Rechtsmittel stellte die Richterin das aktuelle Verfahren im Hinblick auf die erfolgte einjährige Freiheitsstrafe ein.